Personalmobilitäten
STA: Zu Lehr- und Unterrichtszwecken
STA2: Eingeladenes Unternehmenspersonal
STT: Zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Hochschulpersonal (Hochschullehrkräfte und Verwaltungspersonal) kann mit Erasmus+ Mobilitäten ins Ausland durchführen, um so internationale Erfahrungen zu sammeln und weltweit zukunftsorientierte und relevante Fähigkeiten zu erwerben. Ein Lehraufenthalt ermöglicht es allen Lehrkräften einer Hochschule oder Personal aus Unternehmen, an einer Partnerhochschule im Ausland zu lehren, ein Schulungsaufenthalt ermöglicht es allen Angehörigen des Personals einer Hochschule an einer Schulungsaktivität im Ausland teilzunehmen, die für ihre tägliche Arbeit an der Hochschule relevant ist. Die Aktivität muss einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen.
Die physisch durchgeführte Mobilität umfasst zu Lehr- und Unterrichtszwecken sowie zu Fort- und Weiterbildungszwecken in Programmländer zwischen zwei und sechzig Tagen respektive in Partnerländer zwischen fünf und sechzig Tagen. Optional kann jeweils eine virtuelle Komponente (ohne zeitliche Vorgabe) hinzukommen. Mobilitäten zu Lehrzwecken aus Unternehmen (eingeladenes Unternehmenspersonal) erstrecken sich auf einen bis sechzig Tage, optional kombiniert mit einer virtuellen Komponente (ohne zeitliche Vorgabe). Die gemischte Mobilität (blended-Format) erstreckt sich auf eine zwischen fünf und dreißig Tagen physisch durchgeführte Mobilität mit einer verpflichtenden virtuellen Komponente (ohne zeitliche Vorgabe).
Voraussetzungen für eine Mobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken:
Alle beteiligten Hochschulen in den Programmländern besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE); alle aufnehmenden Hochschulen in den Partnerländern sind von einer zuständigen Behörde anerkannt und haben vor Beginn der Mobilitätsphase interinstitutionelle Vereinbarungen mit der Heimathochschule geschlossen
Bei eingeladenem Unternehmenspersonal muss die aufnehmende Organisation eine Hochschule in einem Programmland sein, das Personal kann öffentlichen oder privaten Organisationen (ohne ECHE) in einem Programmland entstammen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Beispiele für solche Organisationen sind:
- Öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen
- Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
- Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarkts (u.a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände, Gewerkschaften)
- Forschungseinrichtungen
- Stiftungen
- Schulen, Institute, Bildungszentren
- Gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
- Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen
Voraussetzungen für eine Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken:
- Alle beteiligten Hochschulen in den Programmländern besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE); alle aufnehmenden Hochschulen in den Partnerländern sind von einer zuständigen Behörde anerkannt und haben vor Beginn der Mobilitätsphase interinstitutionelle Vereinbarungen mit der Heimathochschule geschlossen
- Die aufnehmenden Organisationen sind als öffentliche oder private Organisationen in einem Programm- oder Partnerland auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig
Finanzierungsmöglichkeiten
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitäten zu Lehr- und Unterrichtszwecken sowie zu Fort- und Weiterbildungszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländern“). Die individuelle Unterstützung der Aufenthalte beträgt in der neuen Programmgeneration gestaffelt für die:
- Gruppe 1 (180 Euro / Tag): Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden; ferner die Partnerländer Färöer-Inseln, Großbritannien, Schweiz (bis Tag 14, danach 126 Euro / Tag).
- Gruppe 2 (160 Euro / Tag): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern; ferner die Partnerländer Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt (bis Tag 14, danach 112 Euro / Tag).
- Gruppe 3 (140 Euro / Tag): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn.
- Gruppe 4 (180 Euro / Tag): Partnerländer (= Drittstaaten)
Zu diesen Tagessätzen kommt eine Reisekostenunterstützung entsprechend der Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Folgender Förderrahmen ist vorgesehen:
Unterstützung bei Reisekosten (respektive bei „grünem“ Reisen):
- 10 km – 99 km mit 23 Euro
- 100 km – 499 km mit 180 Euro (210 Euro)
- 500 km – 1.999 km mit 275 Euro (320 Euro)
- 2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro (410 Euro)
- 3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro (610 Euro)
- 4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro
- 8.000 km und mehr mit 1.500 Euro