Studierendenmobilitäten
SMS : Zu Studienzwecken
SMP: Zu Praktikumszwecken
Studierende können mit Erasmus+ bereits ab ihrem Studienbeginn in jedem Studienzyklus (Kurzstudiengänge, Bachelor- und Masterstudiengänge, Promotionsstudien) eine Mobilität durchführen. Unterstützt werden die physische und die gemischte (physische und virtuelle) Mobilität von Studierenden zu Studienaufenthalten an einer Partner-Hochschule in Programm- oder Partnerländern ebenso wie zu Praktikumsaufenthalten in einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung, einem Labor, einer Organisation oder einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland. Studierende können zudem einen Auslandsstudienaufenthalt mit einem (anschließend oder parallel absolvierten) kurzen Praktikum (weniger als zwei Monate) kombinieren.
Die physisch durchgeführte Mobilität erstreckt sich über eine Dauer von zwei bis zwölf Monaten (bei einzügigen Studiengängen, z. B. Magister, bis zu 24 Monaten), optional kann eine virtuelle Komponente (ohne zeitliche Vorgabe) hinzukommen. Die gemischte Mobilität (blended-Format) kombiniert eine zwischen fünf und dreißig Tagen physisch durchgeführte Mobilität mit einer verpflichtenden virtuellen Komponente (ohne zeitliche Vorgabe); für diese gemischte Mobilität zu Studienzwecken müssen mindestens drei ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.
Voraussetzungen für eine Mobilität zu Studienzwecken:
Alle beteiligten Hochschulen in den Programmländern besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE); alle aufnehmenden Hochschulen in den Partnerländern sind von einer zuständigen Behörde anerkannt und haben vor Beginn der Mobilitätsphase interinstitutionelle Vereinbarungen mit der Heimathochschule geschlossen.
Voraussetzungen für eine Mobilität zu Praktikumszwecken:
Die Heimathochschule ist im Besitz einer gültigen Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE); bei der aufnehmenden Organisation in einem Programm- oder Partnerland handelt es sich z. B. um:
- öffentliche oder private Organisationen auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation
- gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
- Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen
- Hochschulen in Programmländern (mit ECHE) oder von den zuständigen Behörden anerkannte Hochschulen aus Partnerländern, die vor Beginn der Mobilitätsphase eine interinstitutionelle Vereinbarung mit der Heimathochschule unterzeichnet haben
Finanzierungsmöglichkeiten
Die finanzielle Förderung von physischen Aufenthalten der Studierenden im Rahmen des Erasmus+ Programms orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländern“). Die individuelle Unterstützung der Mobilitäten beträgt in der neuen Programmgeneration gestaffelt für die:
- Gruppe 1 (monatlich 450 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden; ferner die Partnerländer Färöer-Inseln, Großbritannien, Schweiz.
- Gruppe 2 (monatlich 390 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern; ferner die Partnerländer Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt.
- Gruppe 3 (monatlich 330 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn.
Darüber hinaus sind kombinierbare Aufstockungsbeträge für verschiedene Personengruppen möglich:
- bei Studierenden mit geringeren Chancen (in Deutschland: Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung ab 20, chronisch Kranke, Studierende mit Kind) in Höhe von 250 Euro pro Monat
- bei Studierenden im Praktikum in Höhe von 150 Euro pro Monat
- bei Studierenden, die keine Reisekostenunterstützung erhalten, falls sie „nachhaltig/grün“ reisen, in Höhe von 50 Euro (einmalig)
Davon unterscheidet sich zum einen die finanzielle Förderung bei gemischten Mobilitäten (blended-Formaten) und Kurzmobilitäten (Doktoranden). Hier gelten für die physische Mobilität Tagessätze, die ebenfalls mit Aufstockungsbeträgen für verschiedene Personengruppen zu kombinieren sind:
Tag 5-14
- 70 Euro pro Tag
- für Teilnehmende mit geringeren Chancen (einmalig): 100 Euro
- für nachhaltiges Reisen (einmalig): 50 Euro
Tag 15-30
- 50 Euro pro Tag
- für Teilnehmende mit geringeren Chancen (einmalig): 150 Euro
Davon unterscheidet sich zum anderen die finanzielle Förderung für eine Mobilität in Partnerländer. Hier gilt ein fester Monatsbetrag in Höhe von 700 Euro, der ebenfalls mit Aufstockungsbeträgen für verschiedene Personengruppen zu kombinieren ist:
- Teilnehmende mit geringeren Chancen erhalten 250 Euro pro Monat
- Teilnehmende, die „nachhaltig/grün“ reisen, erhalten 50 Euro (einmalig)
Verschiedene Personengruppen können außerdem eine finanzielle Unterstützung bei ihren Reisekosten erhalten. Zwingend geschieht dies für Studierende mit geringeren Chancen, die eine Mobilität in Partnerländer durchführen, darüber hinaus gegebenenfalls auch für Studierende mit geringeren Chancen, die eine Kurzmobilität absolvieren oder für andere Studierende, die eine Mobilität in Partnerländer realisieren. Folgender Förderrahmen ist vorgesehen:
Unterstützung bei Reisekosten (respektive bei „grünem“ Reisen):
- 10 km – 99 km mit 23 Euro
- 100 km – 499 km mit 180 Euro (210 Euro)
- 500 km – 1.999 km mit 275 Euro (320 Euro)
- 2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro (410 Euro)
- 3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro (610 Euro)
- 4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro
- 8.000 km und mehr mit 1.500 Euro
Förderung des Spracherwerbs
Eines der spezifischen Ziele des Erasmus+ Programms ist die Förderung des Spracherwerbs und der sprachlichen Vielfalt. Angebote zur Förderung sprachlicher Kompetenzen sollen die Effizienz und Wirksamkeit der realisierten Mobilitäten verbessern und Lernfortschritte erhöhen. Deshalb bietet Erasmus+ Teilnehmenden, die eine Mobilitätsaktivität durchführen, beim Fremdsprachenerwerb Unterstützung an.
Diese Unterstützung erfolgt in erster Linie durch die Erasmus+ Online-Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS), die als E-Learning wegen ihrer Zugänglichkeit und Flexibilität Vorteile für das Sprachenlernen bietet. Dieses Format ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre Sprachkenntnisse zu bewerten, zu üben und zu verbessern, und stellt eine soziale Netzwerkfunktion für gemeinsames Lernen bereit. Ferner stellt die Erasmus+ Online-Sprachunterstützung (OLS) kostenloses und frei zugängliches Sprachlernmaterial zur Verfügung.
Für alle Studierenden ist ein Online-Sprachtest sowohl nach der Auswahl bzw. vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für MuttersprachlerInnen. Der Sprachtest dient als Einstufungstest zur Dokumentation des aktuellen Sprachstandes der Teilnehmenden und sollte vor dem Auslandsaufenthalt und an dessen Ende stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und gegebenenfalls erzielte Fortschritte beim Spracherwerb erfassen zu können.