Prüfungen, Fristen und Rückmeldung
Prüfungen und Fristen
Wintersemester 2021/22
Montag, 6. Dezember 2021
Ablauf der Frist für Anträge auf Anerkennung der an anderen Hochschulen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen:
Ablauf der Frist für die Anmeldung zur Magisterprüfung:
- Es ist ein aktuelles Transcript of records beizufügen. Seminarscheine, die eingebracht werden sollen, sind hierfür vorzulegen.
- Es sind die Anmeldungen zu den noch nicht abgelegten Prüfungen beizulegen.
- Es ist eine Erklärung abzugeben, dass der/die Studierende weder eine Magister- bzw. eine Diplomvor- oder eine Diplomhauptprüfung im Fach Katholische Theologie oder eine zu dieser Prüfung erforderliche Studienleistung an einer anderen Hochschule endgültig nicht bestanden bzw. erworben hat.
Montag, 10. Januar 2022
Ablauf der Anmeldefrist für mündliche und schriftliche Prüfungen (auch für Uni-Studierende):
- Es ist zu vermerken, ob der Termin am Ende des Wintersemesters 2021/22 oder der zu Beginn des Sommersemesters 2022 gewählt wird. Fehlt diese Angabe, gilt die Anmeldung zum Ende des Wintersemesters.
- Für eine Wiederholungsprüfung ist immer ein neues Anmeldeformular einzureichen; unter „Bemerkungen“ ist anzugeben, dass es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt. .
- Wurde bereits ein Teil eines Moduls abgeprüft (v.a. im Freisemester), ist dies auf der Prüfungsanmeldung zu vermerken und diese ausdrücklich als „Ergänzungsprüfung“ zu kennzeichnen. Fehlt der Hinweis auf bereits abgeprüfte Teile, gilt die Anmeldung unwiderruflich für das gesamte Modul.
- Andere Anmeldungen zur Prüfung nur eines Teiles eines Moduls müssen persönlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abgegeben werden.
Montag, 31. Januar 2022
Beginn der schriftlichen Prüfungen
Montag, 7. Februar 2022
Beginn der mündlichen Prüfungen
Freitag, 4. März 2022
Ablauf der Frist für die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung und für die Abmeldung vom Prüfungstermin zu Beginn des Sommersemesters (2. Prüfungstermin).
Montag, 28. März 2022
Beginn der schriftlichen und mündlichen Prüfungen zu Beginn des Sommersemesters.
Donnerstag, 31. März 2022, 15:00 Uhr
Ablauf der Frist für die Einreichung der Magisterarbeit gemäß § 23 Abs. 3 MagO.
Paderborn, 6. Dezember 2021
Prof. Dr. Stefan Kopp, Rektor
Neuimmatrikulation und Rückmeldung
Sommersemester 2022
Nach § 7 der Immatrikulationsordnung der Theologischen Fakultät Paderborn ist jeder immatrikulierte Studierende, der das Studium fortsetzen will, verpflichtet, sich am Ende eines Semesters für das kommende Semester zurückzumelden.
Die Rückmeldung erfolgt ausschließlich durch fristgemäße Überweisung des Semesterbeitrages auf das Konto der Theologischen Fakultät (Bankverbindung: Bank für Kirche und Caritas eG Paderborn, IBAN DE79 4726 0307 0012 5508 00).
Die Rückmeldung für das Sommersemester 2022 muss bis zum 1. März 2022 erfolgen; bei nicht fristgemäßer Rückmeldung wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 15,00 € erhoben.
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2022 beträgt 240,00 €.