Großes Tor Garten Fakultät© Besim Mazhiqi

Immatrikulation

Der Antrag auf Anmeldung zur Immatrikulation ist schriftlich an den Rektor der Fakultät innerhalb der von diesem festgesetzten Frist zu stellen. Für das Wintersemester ist dies i.d.R. der 1. September, für das Sommersemester der 1. März.

Aktuelle Fristen finden Sie hier: Fristen Immatrikulation

Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife in beglaubigter Kopie (wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich abgeben, kann auch vor Ort eine Beglaubigung ausgestellt werden – bitte senden Sie uns keine Originale per Post zu!)
  2. ODER entsprechende Nachweise einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung + dreijährigen Berufstätigkeit
  3. ein tabellarischer Lebenslauf
  4. ein polizeiliches Führungszeugnis
  5. das vollständig ausgefüllte ⇒ Studierendenstammblatt
  6. ein Lichtbild (Passformat 4 x 5,5 cm), das auf der Rückseite mit Vor- und Zunamen zu versehen ist

Semesterbeitrag

Zusätzlich zu den einzureichenden Unterlagen ist der jeweils fällige Semesterbeitrag auf das Konto der Theologischen Fakultät (Bankverbindung: Bank für Kirche und Caritas eG Paderborn, IBAN DE79 4726 0307 0012 5508 00) zu entrichten. Der Semesterbeitrag enthält den Beitrag für den AStA der Theologischen Fakultät und den Beitrag für das Semesterticket. Für das Wintersemester 2023/24 beträgt der Semesterbeitrag 244,99 €.

 

Krankenversicherung

Für die Immatrikulation ist außerdem ein Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung notwendig. Dieser Nachweis wird uns elektronisch durch die gesetzlichen Krankenversicherungen übermittelt. Bitte teilen Sie hierzu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit, dass Sie das Studium an der Theologischen Fakultät Paderborn aufnehmen werden und geben dabei unbedingt unsere Betriebsnummer 40449389 und unsere Absendernummer H0003044 an.

Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann kontaktieren Sie bitte – ebenfalls unter Nennung unserer Absendernummer – Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse, die uns das Vorliegen einer privaten Versicherung bestätigt. Falls eine gesetzliche Versicherung bisher noch nie bestand, kann diese Bestätigung jede gesetzliche Krankenkasse übermitteln.

 

Weitere Informationen sind in der Immatrikulationsordnung enthalten.

 

Beurlaubung

Falls Sie sich beurlauben oder exmatrikulieren lassen möchten, ist ein entsprechender Antrag (während der Rückmeldefristen) einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier: Beurlaubung & Nachteilsausgleich.

Die vollständigen Unterlagen sind an folgende Anschrift zu versenden oder persönlich einzureichen:

Für weitere Informationen und Rückfragen

© ThF PB

Nicole Konze

Sachbearbeiterin Sekretariat ThF
Telefon: +49 5251 121-701
© ThF PB

Svenja Schumacher, M.A.

Referentin Studienangelegenheiten
Telefon: +49 5251 121-737