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Theologische Fakultät Paderborn . Kamp 6 . 33098 Paderborn . Tel.: 05251 121 6

Immatrikulation

Der Antrag auf Anmeldung zur Immatrikulation ist schriftlich an den Rektor der Fakultät innerhalb der von diesem festgesetzten Frist zu stellen. Die jeweils gültigen Fristen finden Sie unter „Studium“ und „Prüfungen, Fristen und Rückmeldung“, für das Wintersemester 2023/24 ist es der 31. August 2023. Es sind folgende Unterlagen per Post einzureichen:

  1. das Hochschulreifezeugnis im Original und in beglaubigter Kopie (wenn Sie Ihre Bewerbung per Post schicken senden Sie die Originale bitte nicht mit, sondern legen Sie sie bei Studienbeginn vor) oder entsprechende Nachweise einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und dreijährigen Berufstätigkeit;
  2. ein tabellarischer Lebenslauf;
  3. ein polizeiliches Führungszeugnis;
  4. das vollständig ausgefüllte Studierendenstammblatt;
  5. ein Lichtbild (Passformat 4 x 5,5 cm), das auf der Rückseite mit Vor- und Zunamen zu versehen ist
  6. Zusätzlich zu den einzureichenden Unterlagen ist der jeweils fällige Semesterbeitrag auf das Konto der Theologischen Fakultät (Bankverbindung: Bank für Kirche und Caritas eG Paderborn, IBAN DE79 4726 0307 0012 5508 00) zu entrichten. Der Semesterbeitrag enthält den Beitrag für den AStA der Theologischen Fakultät und den Beitrag für das Semesterticket. Für das Wintersemester 2023/24 beträgt der Semesterbeitrag 244,99 €.

Für die Immatrikulation ist außerdem ein Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung notwendig. Dieser Nachweis wird uns elektronisch durch die gesetzlichen Krankenversicherungen übermittelt. Bitte teilen Sie hierzu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit, dass Sie das Studium an der Theologischen Fakultät Paderborn aufnehmen werden und geben dabei unbedingt unsere Betriebsnummer 40449389 und unsere Absendernummer H0003044 an.

Sind Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann kontaktieren Sie bitte – ebenfalls unter Nennung unserer Absendernummer – Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse, die uns das Vorliegen einer privaten Versicherung bestätigt. Falls eine gesetzliche Versicherung bisher noch nie bestand, kann diese Bestätigung jede gesetzliche Krankenkasse übermitteln.

Weitere Informationen sind in der Immatrikulationsordnung enthalten.

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