Fristen Prüfungen

Wintersemester 2023/2023

Freitag, 5. Januar 2024

– Ablauf der Anmeldefrist für mündliche und schriftliche Prüfungen (auch für Uni-Studierende):

  • Es ist zu vermerken, ob der Termin am Ende des Wintersemesters 2023/24 oder zu Beginn des Sommersemesters 2024 gewählt wird. Fehlt diese Angabe, gilt die Anmeldung zum Ende des Wintersemesters.
  • Für eine Wiederholungsprüfung ist immer ein neues Anmeldeformular einzureichen; unter „Bemerkungen“ ist anzugeben, dass es sich um eine  Wiederholungsprüfung handelt.
  • Wurde bereits ein Teil eines Moduls abgeprüft (v.a. im Freisemester), ist dies auf der Prüfungsanmeldung zu vermerken und diese ausdrücklich als „Ergänzungsprüfung“ zu kennzeichnen. Fehlt der Hinweis auf bereits abgeprüfte Teile, gilt die Anmeldung unwiderruflich für das gesamte Modul.
  • Aufgrund des Übergangs vom alten zum neuen Modulhandbuch gilt folgende Regel für die Module 6 und 14: Wer Modul 14 nach dem alten Modulhandbuch mit zwei Vorlesungen absolviert hat, muss Modul 6 mit allen fünf Teilprüfungen  ablegen. Wer Modul 6 ohne die philosophische Anthropologie abgelegt hat, meldet sich in Modul 14 für eine Prüfung über alle drei Vorlesungen nach dem neuen Modulhandbuch an. Bitte vermerken Sie daher bei Anmeldung zu Modul 6 und 14, in welcher Variante (M6a-d oder a-e bzw. M14a-b bzw. a-c) Sie geprüft werden wollen.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zu den Modulen des zweiten und dritten Studienabschnitts im Regelfall den Abschluss aller Module des ersten Studienabschnitts (Module 0-5) voraussetzt. Über Ausnahmen entscheidet der Rektor nach Anhörung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

 

Montag, 5. Februar 2024 

– Beginn der Prüfungen

 

Dienstag, 5. März 2024

– Ablauf der Frist für die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung und für die Abmeldung vom Prüfungstermin zu Beginn des Wintersemesters (2.Prüfungstermin).

 

Dienstag, 2. April 2024

– Beginn der Prüfungen (2. Prüfungstermin).

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für alle Angelegenheiten rund um die Anmeldung von Prüfungen, die Anrechnung von auswärtig erbrachten Prüfungsleistungen, sowie Vermittlungsorgan in Konfliktsituationen im Kontext Prüfungen.
Der Aktuelle Prüfungsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
  • Prof. Dr. Daniel Lanzinger (Vorsitzender)
  • Prof. DDr. Andreas Koritensky
  • Prof. Dr. Peter Schallenberg
  • Mag. theol. Alexander Kaiser (Vertreter der Wiss. Mitarbeitenden)
  • Laura E. Hennecke (Vertreterin der Studierenden)