Sommersemester 2024
Freitag, 14. Juni 2024
– Ablauf der Anmeldefrist für mündliche und schriftliche Prüfungen (auch für Uni-Studierende):
- Es ist zu vermerken, ob der Termin am Ende des Sommersemesters 2024 oder zu Beginn des Wintersemesters 2024/25 gewählt wird. Fehlt diese Angabe, gilt die Anmeldung zum Ende des Wintersemesters.
- Für eine Wiederholungsprüfung ist immer ein neues Anmeldeformular einzureichen; unter „Bemerkungen“ ist anzugeben, dass es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt.
- Wurde bereits ein Teil eines Moduls abgeprüft (v.a. im Freisemester), ist dies auf der Prüfungsanmeldung zu vermerken und diese ausdrücklich als „Ergänzungsprüfung“ zu kennzeichnen. Fehlt der Hinweis auf bereits abgeprüfte Teile, gilt die Anmeldung unwiderruflich für das gesamte Modul.
- Andere Anmeldungen zur Prüfung nur eines Teiles eines Moduls müssen persönlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abgegeben werden.
- Aufgrund des Übergangs vom alten zum neuen Modulhandbuch gilt folgende Regel für die Module 6 und 14: Wer Modul 14 nach dem alten Modulhandbuch mit zwei Vorlesungen absolviert hat, muss Modul 6 mit allen fünf Teilprüfungen ablegen. Wer Modul 6 ohne die philosophische Anthropologie abgelegt hat, meldet sich in Modul 14 für eine Prüfung über alle drei Vorlesungen nach dem neuen Modulhandbuch an. Bitte vermerken Sie daher bei Anmeldung zu Modul 6 und 14, in welcher Variante (M6a-d oder a-e bzw. M14a-b bzw. a-c) Sie geprüft werden wollen.
Montag, 8. Juli 2024
- Ablauf der Frist für die Abmeldung von Prüfungen zum Ende des Sommersemesters
Montag, 15. Juli 2024
- Beginn der Prüfungen
Montag, 2. September 2024
- Ablauf der Frist für die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung zu Beginn des Wintersemesters 2024/25 (2. Prüfungstermin)
Freitag, 20. September 2024
- Ablauf der Frist für die Abmeldung von Prüfungen zu Beginn des Wintersemesters
Freitag, 27. September 2024
- Beginn der Prüfungen (2. Prüfungstermin)