Erasmus+

Incoming Students

Welcome to the Faculty of Theology in Paderborn, the oldest university in Westphalia.

The Faculty of Theology in Paderborn is a small university in the midisize city of Paderborn in North-Rhine Westphalia. It offers the internationalley established degrees of Magister/Magistra Theologiae, doctorate and licentiate as well as the post-doctoral lecture certification (habilitation) in Catholic Theology. With 15 professorial chairs and an intensive guidance of its students, it provides an outstanding learning environment, particularly for foreign students. The Faculty is located in the historic centre of Paderborn, a city which lives in continuity with its Christian roots while at the same time being among the scientific and economic leaders of its region.

Programm 2021 – 2027

Die neue Programmgeneration unter dem Namen Erasmus+ stellt in den Jahren 2021 bis 2027 neben dem bereits bekannten Schwerpunkt der Anerkennung von Studienleistungen neue horizontale Themen in den Fokus des Programms: Digitalisierung, Inklusion, „Green Erasmus“ und bürgerschaftliches Engagement. Die Theologische Fakultät Paderborn hat die Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung 2021-2027 erhalten; sie ist in englischer und deutscher Sprache hinterlegt. Die Erasmus+ Erklärung zur Hochschulpolitik der Theologischen Fakultät Paderborn finden Sie hier.

 

Die Kernthemen der neuen Programmgeneration lassen sich inhaltlich wie folgt zusammenfassen:

1. Anerkennung von Studienleistungen
Die Mitgliedsstaaten der EU sollen bis 2025 die erforderlichen Schritte einleiten, um eine automatische gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen zu gewährleisten, ohne dass ein gesondertes Anerkennungsverfahren zu durchlaufen ist. Nach vorheriger Vereinbarung im Learning Agreement und auf Nachweis durch das Transcript of Records soll den Geförderten im Erasmus+ Programm daher gemäß European Credit Transfer eine vollständige Anerkennung ihrer Leistungen ermöglicht werden.

2. Bürgerschaftliches Engagement
Um die demokratische Teilhabe und das bürgerschaftliche Engagement in der Zivilgesellschaft zu stärken, sind Hochschulen aufgefordert, Aktivitäten zu unterstützen und zu organisieren, die es Studierenden ermöglichen, sich zivilgesellschaftlich zu engagieren und sich aktiv an ihrer lokalen Gesellschaft zu beteiligen.

3. Digitalisierung
Mit der Unterzeichnung der ECHE (Erasmus Charter for Higher Education) haben sich die Projektträger zu Maßnahmen verpflichtet, die eine Umsetzung der Mindestanforderungen an das digitale Management der Mobilität sicherstellen und so den Digitalisierungsprozess des Erasmus+ Programms weiter vorantreiben.

4. Ökologische Nachhaltigkeit – Green Erasmus
Damit die Ziele des European Green Deals (nachhaltiges und integratives Wachstum, Klimaneutralität bis 2050, Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, Ziele für nachhaltige Entwicklung) erreicht werden können, bewerben und unterstützen die am Erasmus+ Programm teilnehmenden Hochschulen umweltfreundliche Maßnahmen und führen auch selbst Maßnahmen ein, um die negativen Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt zu verringern. Deshalb werden zukünftig umweltfreundliches „grünes“ Reisen im Erasmus+ Programm mit finanziellen Zuschüssen aus Programmmitteln unterstützt.

5. Soziale Inklusion
Um einen gleichberechtigten und gerechten Zugang zum Programm und gleiche Chancen für Teilnehmende aus allen Bereichen zu gewährleisten, sind Hochschulen aufgefordert, Teilnehmende mit potenziellen Hürden (wie Teilnehmende mit körperlichen, psychischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, erwerbstätige Studierende, Studierende mit Kindern, Studierende aus unterrepräsentierten Studiengängen) bestmöglich zu unterstützen.

Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission

Die Fördermittel werden in den 33 Programmländern (27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr. Im Rahmen der Erasmus+ Mobilitätsprojekte in der neuen Programmgeneration werden in der Leitaktion 1 (KA 131) „Mobilität von Einzelpersonen“ folgende Maßnahmen gefördert:

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Mitteilung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst e.V. (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49 (0) 800 2014 020
Tel.: +49 (0) 228 882-0
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

Ansprechpartnerin für weitere Informationen

© ThF PB

Svenja Schumacher, M.A.

Referentin Studienangelegenheiten
Telefon: +49 5251 121-737