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Habilitation

Die Habilitation schließt an das eigenständige wissenschaftliche Arbeiten, das in der Promotion erfolgreich unter Beweis gestellt wurde, an und zielt auf die wissenschaftliche Lehrbefähigung für eine theologische Disziplin. Dabei gilt es, neben der Aneignung entsprechender wissenschaftlicher Fähigkeiten auch hochschuldidaktische Kompetenzen zu erlangen und nachzuweisen.

 

Voraussetzungen für eine Habilitation an der Theologischen Fakultät Paderborn

  1. Der Grad eines Doktors der Theologie einer deutschen katholisch-theologischen Fakultät, der in der Regel wenigstens mit der Note magna cum laude erworben sein muss.
  2. Die Veröffentlichung der Dissertation und der Nachweis einer weitergehenden wissenschaftlichen Tätigkeit nach der Promotion.
  3. In der Regel eine dreijährige Berufstätigkeit außerhalb einer Hochschule. Vorbereitungsdienste auf den pastoralen Dienst (z. B. Diakonat) werden auf diese Zeit angerechnet.

Notwendige Unterlagen zum Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens

Nach Abschluss des Habilitationsstudiums wird die Habilitationsschrift in vierfacher Ausfertigung abgegeben. Es muss ein Zulassungsgesuch an den Rektor gestellt werden mit Angabe des Faches, für das die Lehrbefähigung angestrebt wird.

Dem Gesuch sind beizufügen:

  • Lebenslauf (speziell wissenschaftlicher Bildungsweg und berufliche Tätigkeiten)
  • Urkunde über die Verleihung des Doktorgrades
  • Zeugnisse über andere akademische, staatliche oder kirchliche Abschlussprüfungen
  • je ein Exemplar der Dissertation und der übrigen Publikationen
  • ein Verzeichnis der bisherigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • ein Nachweis über die Berufstätigkeit
  • eine Erklärung darüber, ob der Bewerber/die Bewerberin bereits bei einer anderen Fakultät um Habilitation nachgesucht hat
  • das Nihil obstat des Ordinarius proprius des Bewerbers/der Bewerberin,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • drei Themenvorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag, die nicht zu nah an den Themen der Dissertation und der Habilitationsschrift angelehnt sein dürfen

 

Zeitlicher Ablauf des Habilitationsverfahrens:

  1. Verfassen der Habilitationsschrift
  2. Antrag auf Eröffnung des Verfahrens & Abgabe der Habilitation
  3. Prüfung des Antrages und Eröffnung des Verfahrens durch die Habilitationskommission
  4. Anfertigung der Gutachten durch die Habilitationskommission (3 Monate)
  5. Auslage der Gutachten (2 Wochen, davon mind. eine in der Vorlesungszeit)
  6. Abstimmung über Annahme/Ablehnung der Habilitation durch die Habilitationskommission in der Fakultätskonferenz
  7. Bei Annahme: Wissenschaftlicher Vortrag und Kolloquium
  8. Feststellung der Lehrbefähigung durch die Habilitationskommission
  9. Bei Annahme: Aushändigung der Urkunde über die Lehrbefähigung durch den Rektor
  10. Erteilung der Lehrbefugnis (venia legendi) durch den Magnus Cancellarius
  11. Antrittsvorlesung und Überreichung der Urkunde über die Lehrbefugnis
  12. Abgabe von 5 unentgeltlichen Exemplaren der Habilitationsschrift (innerhalb von 2 Jahren nach Feststellung der Note)

Beratung

Zur Prüfung der Qualifikationen und für die genaue Abstimmung des weiteren Verlaufs vereinbaren Sie bitte zu Beginn Ihres Habilitationsprojektes einen Termin mit Svenja Schumacher, Studienreferentin.

© ThF PB

Svenja Schumacher, M.A.

Referentin Studienangelegenheiten
Telefon: +49 5251 121-737