Prof. Dr. Rüdiger Althaus verdeutlichte in seinem Vortrag „Das kirchliche Strafrecht und seine Anwendung in Gericht und Verwaltung – Praxis und Desiderate“ in zehn Themenschwerpunkten die praktischen Herausforderungen von Strafanwendung und Strafverhängung mit Blick auf Struktur und Ausstattung kirchlicher Gerichte sowie die Durchführung von Strafverfahren. Unter dem Thema „Das neue kirchliche Strafrecht zwischen Kontinuität und Diskontinuität“ fand vom 26. bis zum 28. September 2022 zum siebten Mal die kirchenrechtliche Tagung auf Schloss Hirschberg, dem Bistumshaus der Diözese Eichstätt, statt. Die Vorträge und Diskussionen thematisierten verschiedene Aspekte des erneuerten sechsten Buchs im Codex Iuris Canonici zum Strafrecht, das am 8. Dezember 2021 in Kraft getreten war.
Die zahlreichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus dem Bereich der kirchenrechtlichen Wissenschaft und Praxis sowie Studierende aus Sankt Georgen (Frankfurt), Mainz und Eichstätt trugen zu engagierten Diskussionen bei. Die Leitung der Tagung lag in den Händen von Prof. Dr. Thomas Meckel (Frankfurt) und Prof. Dr. Matthias Pulte (Mainz). Getragen wurde die Veranstaltung durch den Verein Sacrae Disciplinae Leges e.V. Die Publikation der Tagungsergebnisse erfolgt in Form eines Tagungsbandes in der Reihe Kirchen- und Religionsrecht (KRR).
Text: PTH St. Georgen