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Theologische Fakultät Paderborn . Kamp 6 . 33098 Paderborn . Tel.: 05251 121 6

Studiengänge

Studierenden bietet die Theologische Fakultät Paderborn den Magister-Studiengang in Katholischer Theologie an. Auf die insgesamt sechssemestrige Grundlegungsphase in Theologie, Philosophie und Psychologie folgen die viersemestrige Vertiefungsphase sowie der Magister-Abschluss. Auch die Erlangung des Lizentiats, des Doktorats oder die Habilitation sind möglich.

Magister Theologiae

Das Vollstudium der Katholischen Theologie dauert in der Regel 10 Semester und schließt mit der Magisterprüfung ab. Durch sie soll festgestellt werden, dass der Studierende gründliche Fachkenntnisse erworben hat und fähig ist, nach wissenschaftlichen Methoden selbständig theologische Zusammenhänge sachgerecht zu erfassen und darzustellen. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die Theologische Fakultät Paderborn den akademischen Grad Magister Theologiae („Mag. theol.“).

Das Magisterstudium soll dazu befähigen, aus einer vertieften Kenntnis des Glaubens verantwortlich am Heilsdienst der Kirche in Verkündigung, Liturgie und Diakonie teilzunehmen. Insbesondere soll es die „wissenschaftliche theologische Bildung jener gewährleisten, die auf das Priestertum zugehen oder sich auf die Übernahme von besonderen kirchlichen Aufgaben vorbereiten“ (vgl. Apostolische Konstitution Sapientia christiana, Art. 74 § 1).

Lizentiat

Aufgrund eines ordentlichen Promotionsverfahrens verleiht die Theologische Fakultät Paderborn den Grad eines Lizentiaten der Theologie („Lic. theol.“), der über das allgemeine Studienziel hinaus befähigt, theologische Fragestellungen nach wissenschaftlicher Methode erarbeiten, sie klar darstellen und begründet beurteilen zu können. Der Abschluss dieses Studiengangs bilden eine schriftliche Lizentiatsarbeit und mündliche Prüfungen.

Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist ein abgeschlossenes Studium der Katholischen Theologie (Magister, Diplom oder dem Ersten Staatsexamen für das Fach Katholische Religionslehre in der Sekundarstufe II) an einer Universität einschließlich Gesamthochschule oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit einer Regelstudienzeit von wenigstens 10 Semestern.

Promotion

Den Grad eines Doktors der Theologie („Dr. theol.“) verleiht die Theologische Fakultät Paderborn aufgrund eines ordentlichen Promotionsverfahrens oder honoris causa („Dr. theol. h.c.“) in außerordentlichen Fällen für hervorragende Verdienste um die theologische Wissenschaft oder die Kirche. Der Doktorgrad ist Nachweis einer über das allgemeine Studienziel hinausgehenden Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit.

Die Befähigung wird aufgrund einer schriftlichen Dissertation, die eine selbständige Forschungsarbeit sein muß und in ihren Ergebnissen eine Förderung der theologischen Wissenschaft bedeutet, sowie durch mündliche Prüfungen festgestellt. Um für zum Promotionsverfahren zugelassen zu werden, muss ein Studium der Katholischen Theologie an einer Universität oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit dem Lizentiat, Magister, Diplom oder dem Ersten Staatsexamen für das Fach Katholische Religionslehre in der Sekundarstufe II ordnungsgemäß abgeschlossen worden sein.

Habilitation

Die Habilitation ist die Zuerkennung der wissenschaftlichen Lehrbefähigung für eine an der Theologischen Fakultät Paderborn vertretene theologische Disziplin. Außer den wissenschaftlichen sind auch hochschuldidaktische Fähigkeiten nachzuweisen. Voraussetzungen für die Zulassung zum Habilitationsverfahren sind in der Regel der Grad eines Doktors der Theologie einer deutschen katholisch-theologischen Fakultät, der wenigstens mit der Note magna cum laude erworben sein sollte, die Veröffentlichung der Dissertation sowie der Nachweis einer weitergehenden wissenschaftlichen Tätigkeit nach der Promotion und eine dreijährige Berufstätigkeit außerhalb einer Hochschule.

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