Mit dem Motuproprio Spiritus Domini hat Papst Franziskus 2021 festgelegt, dass der Zugang zu den liturgischen Laienämtern des Lektorats und des Akolythats allen Gläubigen – also nicht nur Männern, sondern auch Frauen – offensteht, die dafür geeignet sind. Er führte damit einen unter Papst Paul VI. begonnenen, aber mit dessen Motuproprio Ministeria quaedam von 1972 unvollendet gebliebenen Reformschritt zu Ende und passte das Kirchenrecht entsprechend an. Die Veröffentlichung des Dokuments am Fest der Taufe des Herrn verortet beide Ämter theologisch eindeutig als Dienste, die im gemeinsamen Priestertum aller Getauften gründen.
Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus: Sie reichten von erfreuter Zustimmung bis zu gleichgültiger Kenntnisnahme – zumal dort, wo Lektor(inn)en und Kommunionhelfer(innen) bereits ohne dauerhafte Beauftragung fester Bestandteil des liturgischen Lebens sind. Zugleich rief die Entscheidung Fragen hervor, wie sich diese nun offiziell anerkannten Ämter – praktisch 50 Jahre zu spät – sinnvoll in die etablierten Strukturen des gottesdienstlichen Lebens vor Ort einfügen lassen. Denn diese hatten sich im Wesentlichen im Gefolge des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) herausgebildet und sollten nun nicht etwas Bestehendes und Bewährtes verdoppeln bzw. verunklaren.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen wie: Welche Rolle spielen liturgische Laiendienste heute? Werden sie wirklich als konstitutiv für das liturgische Leben der Kirche wahrgenommen – oder sind sie doch nur ein Nice-to-have und damit nur ein schmückendes Beiwerk? Gelten sie praktisch als feste „Institutionen“ oder eher als beliebige Unterstützungsinstrumente der Kleriker, die bei Bedarf eingesetzt werden (können)? Gelingt deren Profilierung mit dauerhafter Beauftragung oder ist dieser Zug schon lange abgefahren? Solchen Fragen widmet sich die Münchner Tagung in einem interdisziplinären Austausch, der bewusst auch die Praxis miteinbezieht.