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Dies Academicus eröffnet Sommersemester: Theologische Perspektiven auf die Frage „Was ist kirchliche Lehre?“

Mit einem gemeinsamen Studientag über die Lehre der Katholischen Kirche hat die Theologische Fakultät ihr Sommersemester eröffnet.

Begrüßung

Dabei wurde auf vielfachen Wunsch aus den Reihen der Studierenden eine ebenso grundlegende wie vielschichtige Frage in den Mittelpunkt gestellt: „Was ist kirchliche Lehre?“ In einer Reihe von Kurzvorträgen näherten sich Professorinnen und Professoren verschiedener Disziplinen dieser Leitfrage aus ihren jeweiligen fachlichen Perspektiven und machten dabei deutlich, wie unterschiedlich die Zugänge sein können und wie komplex das Gesamtbild ist. Organisiert und verantwortet wurde der Dies Academicus vom AStA der Fakultät gemeinsam mit dem Rektorat. Die Moderation übernahmen die beiden AStA-Vorsitzenden, Luca Garritzmann und Joshua Trentmann. In seiner Begrüßung freute sich Prof. Langenfeld, Rektor der Fakultät, über das große Interesse und wünschte allen Teilnehmenden einen erkenntnisreichen und guten Start in das neue Sommersemester.

Neues Testament

Den Auftakt machte Prof. Daniel Lanzinger, Lehrstuhlinhaber für Neues Testament. Unter der Überschrift „Biblisches Zeugnis und kirchliche Lehre: Exegetische Anmerkungen zu einem Spannungsfeld“ nahm er die grundlegende Beziehung zwischen der Heiligen Schrift und der kirchlichen Lehre in den Blick. Anhand von Beispielen machte er pointiert das Spannungsverhältnis zwischen dem vielstimmigen – und mitunter vieldeutigen – biblischen Zeugnis und seiner späteren lehramtlichen Rezeption sichtbar und stellte heraus, wie unterschiedlich die Verbindlichkeit biblischer Texte im Laufe der Entwicklung der kirchlichen Lehre bewertet wurde.

Kirchenrecht

Anschließend beleuchtete Prof. Rüdiger Althaus, Lehrstuhlinhaber für Kirchenrecht, die Thematik aus kirchenrechtlicher Sicht. In seinem Beitrag „Nachdenkliches aus der Sicht eines Kanonisten“ ging er vor allem der Frage nach, was aus kanonistischer Perspektive überhaupt unter kirchlicher Lehre zu verstehen ist – insbesondere im Bereich der Glaubenslehre. Dabei zeichnete er ein differenziertes Bild der unterschiedlichen Verbindlichkeit, Dauerhaftigkeit und Unabänderlichkeit verschiedener (lehramtlicher) Texte sowie der unterschiedlichen Grade der Gewissheit in der Dogmatik.

Kirchengeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Bistumsgeschichte

Jun.-Prof. Matthias Daufratshofer, Lehrstuhlinhaber für Kirchengeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Bistumsgeschichte, widmete sich in einem ersten historischen Zugriff der Entwicklung des Lehramtsbegriffs im 19. Jahrhundert. Ausgehend von den Mariendogmen und dem Unfehlbarkeitsdogma wurde unter der Überschrift „‚Ex cathedra‘!? Die ‚Erfindung‘ des ordentlichen und außerordentlichen Lehramts im 19. Jahrhundert“ deutlich, dass die zentrale Unterscheidung des heutigen Lehramtsverständnisses – in ordentliches und außerordentliches Lehramt – selbst historisch gewachsen ist und bis ins 19. und 20. Jahrhundert keineswegs selbstverständlich war.

In der Mittagspause sorgte das StuPa am Grill für das leibliche Wohl aller Teilnehmenden. In entspannter Atmosphäre bot sich zugleich die Gelegenheit, die vielfältigen Eindrücke des Vormittags im Gespräch zu vertiefen und weiterzudenken.

Neuimmatrikulationen

Die Theologische Fakultät freut sich, zum Sommersemester vier neue Studierende im Magisterstudium sowie vier neue Promotionsstudierende begrüßen zu dürfen. Die Immatrikulation zum Semesterbeginn erfolgte traditionell durch den Rektor der Fakultät per Handschlag vor der Messe zur Semestereröffnung. Hinzu kamen an diesem Tag auch eine Reihe Interessierter am Theologiestudium, die den Dies Academicus als Gelegenheit nutzten, sich über das Studium zu informieren und einen ersten Eindruck von Fakultät und Studienalltag zu gewinnen und erste Kontakte zu knüpfen.

Kirchengeschichte und Patrologie

Am Nachmittag führte Prof. Annemarie Pilarski, Lehrstuhlinhaberin für Kirchengeschichte und Patrologie, die historische Perspektive weiter zurück und referierte zum Thema „Kirchliche Lehre‘ und wo sie zu finden ist – Spätantike Antwortversuche.“ Bereits die frühen christlichen Gelehrten sahen demnach den Bedarf, für eine rasch wachsende Gemeinschaft der Gläubigen eine verbindliche Richtschnur dessen zu definieren, was Inhalt des Glaubens ist. Ihr Beitrag machte deutlich, dass die Suche nach einer Definition dessen, was die verbindliche Lehre der Kirche ausmacht, eben diese Kirche von ihren Anfängen an begleitet hat.

Fundamentaltheologie

Einen ersten systematisch-theologischen Akzent setzte anschließend Prof. Wilhelm Tolksdorf, Dozent für Glaubenskommunikation und kirchlichen Strukturwandel, mit seinem Vortrag zu „‚Erst das Gewissen, dann der Papst‘ – Unfehlbarkeit und Gewissen bei John Henry Newman“. Ausgehend von einem Zitat Newmans („zuerst auf das Gewissen und dann erst auf den Papst“) stellte er das Spannungsverhältnis zwischen lehramtlicher Autorität und dem persönlichen Gewissen der Gläubigen heraus. Damit eröffnete er eine Perspektive, die die Frage nach kirchlicher Lehre und deren Verbindlichkeit unmittelbar mit der Frage nach individueller Glaubensverantwortung verknüpft.

Fundamentaltheologie und Komparative Theologie

Prof. Langenfeld, Lehrstuhlinhaber für Fundamentaltheologie und Komparative Theologie, griff schließlich die systematische Dynamik der Lehrentwicklung in der Kirche auf. Unter dem Titel „Kontinuität und Entwicklung der kirchlichen Lehre. Kritische Überlegungen zu neueren Diskussionsbeiträgen“ wurde die Frage diskutiert, ob kirchliche Lehre überhaupt Entwicklung kennt und wenn ja, in welchem Maß und unter welchen Bedingungen. Dabei wurde auch beleuchtet, wie sich Kontinuität und Entwicklung innerhalb der Lehre zueinander verhalten, d. h., ob Entwicklung eher als Abbruch und Überwindung oder doch vielmehr als kontinuierliche Vertiefung zu verstehen ist.

Moraltheologie

Den Abschluss der Vortragsreihe bildete Prof. Peter Schallenberg, Lehrstuhlinhaber für Moraltheologie. In seinem Beitrag „‚Fides et mores‘ – Kann sich die Morallehre der Kirche wandeln?“ nahm er die moralisch-praktische Dimension kirchlicher Lehre in den Blick und stellte die Frage nach der Veränderbarkeit lehramtlicher Positionen in den Kontext aktueller moraltheologischer Diskussionen. Dabei kam er zu dem Schluss, dass vor dem Hintergrund weltlicher Veränderungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse stets ein gewisser Wandel moralischer Prinzipien festzustellen sei – auch in der kirchlichen Lehre. Absolute Unveränderlichkeit komme somit nur Gott und seinem Willen zu, d. h. im Bereich der kirchlichen Lehre nur jenen Dingen, die unter das göttliche Recht, also das Naturrecht, fallen.

Abschluss

Nach jedem Vortrag bestand Gelegenheit zur Aussprache, die von den Teilnehmenden rege genutzt wurde. In der abschließenden Diskussion wurden die unterschiedlichen Perspektiven noch einmal zusammengeführt, ohne dass sich die Leitfrage in eine einfache Antwort auflösen ließ. Im Anschluss an den Dies Academicus lud der AStA der Fakultät zu einem gemeinsamen Umtrunk ein.

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