Das Subsidiaritätsprinzip als Mutmach-Prinzip

Promotionsvorlesung von Dr. h. c. Eva Maria Welskop-Deffaa

Sehr geehrter Herr Erzbischof Dr. Bentz,

sehr geehrter Professor Dr. Langenfeld,

lieber Ralf Nolte,

lieber Professor Rixen,

meine lieben Gäste,

sehr geschätztes Auditorium,

 

was für ein schöner, ehrenvoller, nachdenklicher und mutmachender Abend! Ganz herzlich danke ich Ihnen allen, dass Sie gekommen sind.

Zuallererst und ganz besonders danke ich der Theologischen Fakultät Paderborn. Mit der heutigen Auszeichnung machen Sie mir eine große Freude.

Dabei unternehmen Sie mit der Verleihung dieser Ehrendoktorwürde einen mutigen Schritt. Sie ehren eine Diplom-Volkswirtin, die Ihnen – so haben Sie es in der Einladung geschrieben – als „streitbare und zugleich dialogorientierte Stimme“ im „Diskurs über die Zukunft des Sozialstaats in Zeiten des Wandels“ aufgefallen ist.

Eigenschaften, die der Ehrende beim zu Ehrenden als ehrungswürdig entdeckt, verweisen auf Erwartungen, die der Ehrende an sich selbst und seine Arbeit richtet. Nur wenn und weil Ihnen Streitbarkeit und Dialogorientierung wichtig sind, konnten Sie positiv auf mich aufmerksam werden. Nur weil sie für sich selbst und Ihre Arbeit anerkennen, dass wir in Zeiten des Wandels leben und die Transformationsherausforderungen uns alle fordern, konnte Ihnen mein Tun bei der „Neu-Erfindung des Caritas-Verbandes im digitalen Zeitalter“ als auszeichnungswürdig in den Blick geraten.

 

So möchte ich – unabhängig davon, ob ich den Ansprüchen tatsächlich genügt habe, die mit Ihren freundlichen Beschreibungen verbunden sind – Ihnen gratulieren, zu Ihrem aufmerksamen Transformations-Blick. Nicht überall sind Kirche, Hochschule und Gesellschaft positiv vorbereitet auf eigenen Wandel in Zeiten des Wandels.

Nicht wenige blicken sehnsüchtig zurück ins Gestern, um sich – festklammernd am Ererbten – gegen Transformationszumutungen unserer Zeit zu immunisieren.

Nicht so Sie. Nach vier herausragenden Theologen, Männern der Kirche und der theologischen Forschung, haben Sie sich entschieden, die fünfte Ehrenpromotion Ihrer Fakultät an eine Frau, eine Nicht-Theologin und Sozialstaatspraktikerin zu verleihen. Ich finde das ziemlich spektakulär und habe versucht, es mir damit zu erklären, dass Sie in Paderborn einen so guten Draht nach Rom haben. Während nämlich Sie Ihre Entscheidung trafen, befand sich „Magnifica Humanitas“, die erste Sozialenzyklika Papst Leo XIV., in der Schlussphase der Redaktion – eine Enzyklika, geschrieben aus einem Geist, der Ihren Transformationsmut unbedingt bestärkt:

„Wir durchleben eine rasante Übergangsphase, einen ‚Epochenwandel‘, in dem“ – so schreibt der Papst –  „die  meisten Menschen in einer Art Wartestellung verharren, aus der Ferne beobachten und einfach hoffen, dass alles gut gehen wird.“ (MH 6)

Dass Verharren und Beobachten nicht ausreichen, macht die Enzyklika überdeutlich. Wir müssen uns inmitten und mit den Transformationen auf den Weg machen und dabei die Fragen nach dem Wohin des Wegs beantworten können. (MH 6)

Mit ihren Orientierungen will die Enzyklika dabei unterstützen, Antworten zu finden und „vor allem den Laien sowie allen Frauen und Männern guten Willens helfen, ihre Sendung wiederzuentdecken, die darin besteht, die Prinzipien, auf die ich im Folgenden eingehen werde, […] im gesellschaftlichen Engagement zu verwirklichen.“ (Hervorhebung WeDe) Hochschulen und Universitäten sollen ermutigt werden, diesen „Grundsätzen neue Kraft zu verleihen, indem sie sie in einer zeitgemäßen […] wirkungsvollen Weise neu bedenken.“ (MH 47)

Die für mich so ehrenvolle Auszeichnung einer so ehrenvollen Fakultät bietet heute Abend die Chance, an diesem Auftrag zu arbeiten. Aus den Prinzipien der katholischen Soziallehre, die einer „Verumständung“[1] in unsere Zeit dringend bedürfen, habe ich das Subsidiaritätsprinzip ausgewählt. Der zwischen ihm und mir entstandenen Beziehung gehen wir gleich auf die Spur.

Zuvor möchte ich aber auch Ihnen, lieber Bischof Bentz ganz herzlich danken. Es ist – das haben Sie mir persönlich versichert – die Ehrenpromotion eine Entscheidung der Fakultät, an der sie keinen Anteil haben. Der Dank für die Auszeichnung gelte einzig und allein dem universitären Kollegium. Sie haben aber bei unseren letzten Begegnungen und mit Ihren Worten heute Abend glaubwürdig ausgestrahlt, dass Sie sich über die Entscheidung „Ihrer“ Fakultät freuen, Sie haben eine so wertschätzende Begrüßung gestaltet, dass ich es nicht versäumen will, auch Ihnen ganz herzlich zu danken – und zu gratulieren. Sie sind der frisch gewählte Vorsitzende der neuen Kommission für gesellschaftliche und caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz – ganz herzliche Glück- und Segenswünsche für diese Aufgabe! Erst drei Tage sind vergangen, seit Sie in Fulda den Vorsitz der K V übernommen haben, ihr wird zukünftig die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes als Beraterin angehören – wie schön, dass wir uns und Sie dem Deutschen Caritasverband auf diese Weise besonders verbunden sind und bleiben werden.

Auch für die freundlichen Worte des Diözesancaritasdirektors, von Dir, lieber Ralf, und die wunderbare Laudatio von Ihnen, lieber Professor Rixen, will ich mich ganz herzlich bedanken. Wenn ich hier heute namentlich für mein Wirken in der Caritas ausgezeichnet werde, dann habt indirekt auch Ihr Diözesancaritasdirektoren damit einen Doktorhut bekommen. Denn was wäre eine Caritaspräsidentin ohne ihre Diözesancaritasdirektoren? Eure steten Impulse, seismographischen Hinweise und kritischen Rückfragen sind als Scharnier zwischen der konkreten Arbeit der Caritas vor Ort und ihrer interpretierenden Bewertung und Interessenvertretung auf Bundesebene unverzichtbar. Ich habe daher eine kleine Sammlung von Doktorhüten besorgt – bitte nimm sie mit zur nächsten Bundesdirektorenkonferenz. Einer für jeden von Euch.

Lieber Professor Rixen, was für ein Glück, von Ihnen als erfolgreiche Grenzgängerin und Brückenbauerin beschrieben zu werden in einer Zeit, in der das Brückenbauen offenkundig so schwer geworden ist. Und wie wunderbar, mit Ihnen einen Brückenexperten seit Jahren an meiner Seite zu wissen, der ohne Zögern mit Rat und Tat da ist – egal ob es um Selbstverwaltung, Staatsmodernisierung oder Suizidassistenz geht. Dass ich nun heute über das Subsidiaritätsprinzip spreche, ohne vorher Ihren Rat eingeholt zu haben, stellt ein erhebliches Risiko dar. Ich bin sicher, dass ich in einigen Wochen dann dank Ihrer Hinweise die Alpha-Version meiner Gedanken mit wichtigen Ergänzungen zu Papier bringen kann.

Sie alle haben mich reich beschenkt und Sie schenken mir nun auch noch Zeit, um über das Thema meiner Wahl zu sprechen.

Menschen, die bereit sind zuzuhören, in einer Welt, in der Zuhören zu einer seltenen Tugend geworden ist, in der statt des Dialogs aus Interesse am Voneinander-Lernen der Wettbewerb der sich übertönenden Lautsprecher Konjunktur hat … – welche Chance.

 

1. Skeptische Begegnungen mit einem Prinzip

Ich habe mich in dieser exponierten Situation daran gewagt, ein Thema zu behandeln, das aufmerksame Gesprächspartner braucht: Das Subsidiaritätsprinzip.

Meine ersten Begegnungen mit diesem Prinzip waren, ich will es offen eingestehen, reichlich kühl. Das hängt rückblickend damit zusammen, dass ich dem Prinzip in einer politischen Phase begegnete, als sich seine – historisch vielfältig sich wandelnde – Interpretation in Deutschland in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts vor allem mit der neoliberalen Forderung nach „verstärkter Eigenverantwortung“ verband. Der Zusammenbruch des Ostblocks, so analysierte Franz-Xaver Kaufmann, nahm dem europäischen Sozialstaatsmodell „seine Mittellage“ und ermöglichte das Aufkommen eines bis dahin nur in den Vereinigten Staaten plausiblen Neoliberalismus. „In diesem Zusammenhang belebte sich der Verantwortungsdiskurs erneut“ und verband sich mit dem Gedanken der Subsidiarität (Kaufmann, 384): Dabei ging es zuvörderst um die Frage nach dem notwendigen oder wünschenswerten Umfang der Kollektivierung von Lebensrisiken (Kaufmann, 382).

Deutlich erinnere ich mich an den Konsultationsprozess der Kirchen (nicht unwesentlich geprägt durch den damaligen Direktor des Sozialinstituts Kommende des Erzbistums Paderborn) – zum Subsidiaritätsprinzip hieß es im den Prozess abschließenden Wort:

„Das Prinzip der Subsidiarität ernst zu nehmen bedeutet, Abschied zu nehmen von dem Wunsch nach einem Wohlfahrtsstaat, der in paternalistischer Weise allen Bürgerinnen und Bürgern die Lebensvorsorge abnimmt. Demgegenüber gilt es, Eigenverantwortung und Eigeninitiative zu fördern.“ (RdNr. 121)

Das war 1997. Der Wohlfahrtsstaat galt als Inbegriff dessen, was Deutschland zum „kranken Mann Europas“ machte, die Forderung nach Eigenverantwortung betonte in zeitgeist-geprägter Art und Weise das „Eigen“. Trotz wiederholter Anfragen gelang es mir nicht, die Streichung dieser Vorsilbe zu erreichen, auch wenn doch überdeutlich war, dass die Verantwortung, um die es uns gehen musste, über den eigenen kleinen Garten hinausreichte. Das Subsidiaritätsprinzip wurde dem Solidaritätsprinzip gegenübergestellt, hegte es sozusagen ein, wie um den Einzelnen vor zu großen Solidaritätsanforderungen zu bewahren. Nachdem zuerst das Solidaritätsprinzip als missbrauchsanfälliges Prinzip (!) erläutert worden war (RdNr. 116), folgten die Ausführungen zum Subsidiaritätsprinzip, das „Freiheit und Selbstständigkeit der Person… gegenüber einem vorschnellen Zugriff der höheren sozialen Einheit“ schützt. In die Fußnote verbannt wurde der Hinweis, dass der Grundsatz der Subsidiarität die „höhere soziale Einheit in die Pflicht zur Hilfeleistung (subsidium)“ nimmt, „wo diese notwendig ist, damit die einzelnen und die kleineren Einheiten ihre (Grund-) [sic!] Bedürfnisse befriedigen“ können. (Fußnote 120)

Dass es legitimierend genutzt werden konnte, um in den Hartz-Reformen die Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung von drei auf ein Jahr für alle zu verkürzen und Menschen über 60 mit hohen Abschlägen und niedrigen Renten in die Zwangsverrentung zu schicken, machte mir das Subsidiaritätsprinzip suspekt.

Ich bin froh, dass ich nicht die Einzige bin, die den Impuls hatte, beim Subsidiaritätsprinzip eher kritisch auf Distanz zu gehen.

Oswald von Nell-Breuning ging es offenbar ähnlich. In seinen „Erwägungen zum Subsidiaritätsprinzip“[2] schrieb der Nestor der katholischen Soziallehre in den 50er Jahren:

Bedauerlicherweise „machen manche aus unsern eigenen Kreisen aus dem Subsidiaritätsprinzip so etwas wie eine Mode und strapazieren es in bedenklicher Einseitigkeit. Im politischen Tageskampf um die sog. „Sozialreform“ sind durchaus unzutreffende und infolgedessen unberechtigte Berufungen darauf immer häufiger zu beobachten. Das hat bereits dazu geführt, daß von der Gegenseite mit den zu Unrecht daraus gezogenen Folgerungen auch das Prinzip selbst bekämpft wird, während man dem richtig verstandenen Prinzip wahrscheinlich zustimmen würde.“

Nell-Breuning schien es an der Zeit, „eine Entwirrung zu versuchen und klarzumachen, was das Subsidiaritätsprinzip wirklich besagt.“ (a.a.O., 68)

 

2. Entwirrung des Subsidiaritätsprinzips

Ganz so ambitioniert würde ich es heute für diese Vorlesung nicht formulieren, aber eine Entwirrung will ich tatsächlich versuchen, vor allem eine neue Begeisterung. Und zum Glück kann ich mich bei dem Entwirrungsunterfangen ganz wesentlich auf eine starke Unterstützung berufen. Die bereits zitierte Enzyklika Magnifica Humanitas kann mit Fug und Recht gelesen werden als eine Enzyklika zur Entwirrung des Subsidiaritätsprinzips – aus der Überzeugung heraus, dass es heute wichtiger und aussagekräftiger ist denn je.

Dabei muss man eine ganze Reihe Verknotungen lösen, um zum Kern zu kommen, zur Subsidiarität als Mutmach-Prinzip der katholischen Soziallehre.

Bereits das Sprechen von „unten“ und „oben“, von „kleinster Einheit“ und „übergeordneter Ebene“, das einem in der (theologischen) Literatur zum Subsidiaritätsprinzip so oft begegnet, klingt in meinem Verständnis weder ansprechend noch treffend. Diese Vokabeln – von einem hierarchischen Gesellschaftsverständnis überformt, das dem Einzelnen letztlich wenig zutraut – sind angetan, das Mutmachende des Subsidiaritätsprinzips zu verstecken.

Wer betont, dass das Subsidiaritätsprinzip eine Hierarchie, „eine Abstufung von Rängen“, voraussetzt (Blum 15), bestärkt willentlich oder unwillentlich ein Sprechen und Denken in Kategorien, die den Einzelnen klein machen und letztlich machtlos im Angesicht von Riesenkrisen und Dauerkatastrophen. Mit den Vokabeln vom „Unten und Oben“ werden Vorstellungen und Empfindungen bekräftigt, die ohnehin schon weit verbreitet sind: Es sei der Einzelne – eingeordnet in eine Hierarchie von Aufgaben und Ebenen – für die „kleinen Aufgaben“ da und per se ohnmächtig, wo es um große Konstellationen geht. Für die „kleinste Einheit“ wird es in einer solchen Sicht auf die Welt vor allem klug sein, der eigenen Überforderung vorzubeugen.

Bei einem weiteren sehr weit verbreiteten Missverständnis geht es um Subsidiarität und Effizienz: Das Prinzip der Subsidiarität ist keine Frage sekundärer Art, das – pragmatisch begründet – auf den effizienten Organisationsaufbau einer Gemeinschaft zielt. Das (Ordnungs-)Prinzip der Subsidiarität muss sich, um Kraft zu entwickeln, philosophisch explizit aus einem Menschenbild herleiten, das Personalität und Individualität ins Zentrum stellt – allein auf Argumente der Praktikabilität, der Effizienz oder auf Gesetzeswortlaut gestützt wird es sich totalitärer oder zentralistischer Angriffe nicht lange erwehren können.

Nur solange das Subsidiaritätsprinzip verstanden (und philosophisch begründet) wird als ein Auftrag an Verantwortliche, den Menschen als Träger, Schöpfer und Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen zu sehen, dessen Entfaltung zu fördern Auftrag der Gesellschaft ist, lässt sich seine Resilienzpotenz gegen totalitäre Verzweckungen sichern. (Herzog 1997)

Papst Pius XI., dessen Enzyklika „Quadragesimo anno“ aus dem Jahr 1931 die grundlegenden Ausführungen der katholischen Soziallehre zum Subsidiaritätsprinzip enthält, hat seine Gedanken als Manifest gegen die damals in ganz Europa aufkommenden Totalitarismen formuliert, nicht als Abwehr gegen Solidarität – darauf weist nicht zuletzt Roman Herzog nachdrücklich hin:

„Die erste Dimension des Prinzips der Subsidiarität ist … eine anti-totalitäre.“

Subsidiarität richtet sich, so Herzog, gegen die Uniformierung des sozialen Lebens. Es ist die Brücke zwischen dem Demokratieprinzip, der Legitimation staatlicher Kompetenz durch Wahlen, und der Erst-Zuständigkeitsvermutung beim Bürger selbst.

„Dem Recht zur Wahrnehmung eigener Kompetenzen folgt die primäre Verantwortung für die Folgen dieses Tuns. Dem Recht auf die Regelung eigener Angelegenheiten folgt die Pflicht, das Machbare nicht auf andere abzuwälzen […] Wer sein gutes Recht auf Freiheit, auf Selbstbestimmung, auf Selbstgestaltung in Anspruch nimmt, der kann nicht andere mit den möglicherweise nachteiligen Folgen seines Tuns belasten. Subsidiarität verlangt in der Sprache der Enzyklika […] zugleich Solidarität.“

Im Verfassungszusammenhang werde Subsidiarität, so Herzog, Gliederungsprinzip der Solidarität. Es hegt Solidarität nicht ein, es wehrt Solidaritätsanforderungen nicht ab, es setzt sie voraus und macht sie möglich.

Roman Herzog, dem ich hier folge, hat die gelegentlich durchaus radikal anmutenden Überlegungen zur Abhängigkeit des subsidiären Ordnungsrahmens von sozialethischen Voraussetzungen, die der Staat selbst nicht schaffen kann, vor knapp 30 Jahren in Padua vorgetragen, auch er, als er sich für die Verleihung einer Ehrendoktorwürde – der juristischen Ehrendoktorwürde der Universität Padua – mit einem Vortrag über das Subsidiaritätsprinzip bedankte

Gegen die verführerische Erwartung, ein großer Diktator werde das komplizierte Weltgeschick einfach zum Guten lenken können, brauchte es 1931 die Ermutigung jedes und jeder Einzelnen, dass sie ihr Geschick und damit das der Welt selbst in die Hand nehmen kann und darf und soll.

„Man ist sich gegenseitig im Miteinander verantwortlich,“ 

betont Roman Herzog und ist damit schon sehr nah an der Sprache Leos XIV., der von einer „Kultur der Mitverantwortung“ spricht, um auszudrücken, was der Subsidiaritätsgedanke fordert.

Mitverantwortung ist die Idee der Subsidiarität, nicht Eigenverantwortung.

Es ist das Wissen darum, dass ich selbst verantwortlich bin für mich und meine Nächsten, für die Gesellschaft und die Schöpfung und dass ich mich in dieser Verantwortung verlassen darf auf die Mitverantwortung jedes einzelnen anderen – je nach seinen und ihren Kräften, aber nie nur für sich allein, sondern immer auch für das Gemeinwohl.

Im englischen Original spricht die Enzyklika Magnifica Humanitas von „shared responsibility“, wo es um Mitverantwortung geht – von geteilter Verantwortung (z.B. MH 70); dort hingegen, wo in der deutschen Übersetzung gelegentlich von Eigenverantwortung gesprochen wird, steht im Englischen „responsibility“, nicht „personal responsibility“, „individual responsibility“ oder „self-responsibility“.

Das Aggiornamento von Subsidiarität als Mutmach-Prinzip der katholischen Soziallehre wird, das muss leider deutlich gesagt sein, einige vatikanische Übersetzungsherausforderungen ins Deutsche noch zu bestehen haben.

 

3. Magnifica Humanitas – eine Subsidiaritäts-Enzyklika

Papst Leo XIV. knüpft mit seiner Enzyklika an Papst Pius XI. unmittelbar an – in einer Zeit, in der das Totalitäre neu weltweite Faszination entwickelt und in der Algorithmen und digitale Plattformen Treiber einer technik-beschleunigten ökonomisch-politischen Macht-Zentralisierung geworden sind: Es braucht wirkungsvolle Schutzschirme gegen die Versuchungen des Extremismus und Populismus und gegen ihre herabwürdigende Verzweckung des Menschen, die nicht selten mit der gefährlichen Illusion verbunden ist, Technik könnte uns von aller menschlichen Schwäche befreien.

Gleich zu Beginn seiner Enzyklika skizziert Papst Leo, wie wir uns ein gutes Miteinander vorstellen sollten:

„Einem jeden seinen Mauerabschnitt: den Wissenschaftlern und Forschern, den Unternehmern und Arbeitnehmern, den Pädagogen und Gesetzgebern […] Dies ist die Logik der Subsidiarität, welche die Zusammenarbeit zwischen Generationen, Völkern, Disziplinen und Kulturen […] zur Geltung kommen lässt.“ (MH 13)

Subsidiarität lässt den Einzelnen nicht allein! Sie ist die Vergewisserung von Verantwortung in Beziehung.

Subsidiarität fordert nicht – wie Solidarität. Sie schenkt Wissen über die Bedeutung des eigenen Beitrags zum Gemeinwohl und die Gewissheit, in Vielfalt und Gemeinschaft unterwegs zu sein.[3]

In der Art, wie Leo seinen Vorgänger Pius zitiert, lässt sich erahnen, welches Thema ihn selbst besonders umtreibt: „Quadragesimo anno“ prangere, so Leo, „die Konzentration der Wirtschaftsmacht in den Händen einiger weniger an“, die Enzyklika Pius‘ kritisiere „sowohl den grenzenlosen Wettbewerb als auch jene kollektivistischen Projekte, die die Freiheit und Verantwortung der Menschen zunichte machen;“ sie wende sich gegen alle Arten von Totalitarismen, „die die Würde des Menschen zerstören, das gesellschaftliche Leben ersticken [und] den Staat über seinen rechten Wert erheben.“ (MH 31)

„In diesem Zusammenhang“ (im Zusammenhang  mit dem Vereinigungsrecht der Arbeitnehmer nicht zuletzt), formulierte „Quadragesimo anno“ „in systematischer Weise das Subsidiaritätsprinzip“, das „zu einem festen Bezugspunkt der Soziallehre“ geworden ist. (MH 31)

Leo findet erinnernd und erneuernd für das Prinzip der Subsidiarität eine lebendige Sprache, entkleidet es seiner hierarchischen Konnotationen, legt die Spur zu seiner befähigenden Botschaft und lädt ein zu einer „mutigen gemeinsamen Verantwortung“. (MH 13)

Diese Ermutigung tut gut, denn neben den staatlichen Totalitarismen und sie anscheinend befeuernd, kommen die neuen Megaplayer der Tech-Branche hinzu, die den Einzelnen den Handlungsmut nehmen, sie ohnmächtig erscheinen lassen im Verhältnis zur Maschine und zur Welt.

Wenn das World Wide Web alles weiß und alles vernetzt und alles bestimmt, wo ist da noch Platz für den Menschen in all seiner Schwäche und Unzulänglichkeit?

Die wahre Machtverschiebung vollzieht sich in diesen Jahren im digitalen Raum:

„Im digitalen Bereich liegt die Kontrolle über Plattformen, Infrastrukturen, Daten und Algorithmen in vielen Fällen nicht in der Hand der Staaten, sondern von großen wirtschaftlichen und technologischen Akteuren, die de facto die Zugangsbedingungen, die Regeln der Sichtbarkeit und die Möglichkeiten der Teilhabe selbst festlegen.“ (MH 95)

Diese Machtkonzentration ist es, aufgrund derer die Prinzipien der Soziallehre besonders dringend gebraucht werden – als Maßstäbe der Bewertung und Orientierung. (MH 96)

Die Geschichte füllt, was als Prinzip allein blutleer wirken könnte: Der Papst erinnert lebendig an die Erfahrung mit totalitären Versuchungen – aus der Perspektive der Opfer – und der Gegenwehr! Er erinnert an die Gewalttaten von Auschwitz und daran, dass die Menschheit bewiesen hat, Institutionen zum Schutz des gemeinsamen Lebens schaffen zu können. (MH 123) Er erinnert an die Bürgerrechtsbewegungen (MH 124) und die Menschen, die ihnen ein Gesicht gegeben haben. Vor allem aber spricht er über die Helden des Alltags, die „ohne großes Aufsehen pflegen, erziehen, begleiten und trösten.“ (MH 125)

„Genau dieses Zusammenspiel aus gerechten Institutionen, glaubwürdigen Zeugnissen und täglicher Treue erhält die Hoffnung am Leben und weist eine Richtung“, (MH 126)

wie wir uns gegen die Gefährdungen unserer Zeit erfolgreich zur Wehr setzen können: Subsidiär, vom einzelnen Menschen her denkend und handelnd, auf das Gemeinwohl gerichtet, aus einer Verantwortung, die
das „Mit“, nicht das „Eigen“ priorisiert.

Mir scheint, es ist kein Wunder, dass Magnifica Humanitas von einer schonungslosen Analyse der digitalen Transformationsdynamiken zu einer Neuvergewisserung der Prinzipien der Soziallehre – in begründeter Reihenfolge ! – und einem klareren Verständnis ihrer inneren Zusammenhänge führt:  Nach den an den Anfang gestellten Verständigungen zur Menschenwürde und zum Gemeinwohl folgen die Ausführungen zum Subsidiaritätsprinzip – sie bilden die logische Klammer zu den Prinzipien der Solidarität, Gerechtigkeit und nachhaltigen Entwicklung, die folgen.

Die wesentlichen Sätze will ich zitieren, sie machen deutlich, was Roman Herzog bereits analysierte: Die Erwartungen an den Aufbau der Gesellschaft und des Verhältnisses von Individuum, Staat und Gesellschaft folgen (direkt) aus dem Menschenbild:

„Das Subsidiaritätsprinzip entspringt derselben Sicht auf den Menschen, die unsere Überlegungen zur Würde und zum Gemeinwohl geleitet hat. Wenn jede Frau und jeder Mann dazu berufen ist, das eigene Leben selbst zu gestalten und [!] am Aufbau der Gesellschaft mitzuwirken, dann [!] muss auch die Organisationsform der Gesellschaft diese Verantwortung achten und fördern.“ (MH 68)

„Die Subsidiarität rechtfertigt nicht den Rückzug des Staates, sondern gibt seinem Handeln eine Richtung vor: das staatliche Eingreifen ist gerade deshalb erforderlich, um allen gesellschaftlichen Akteuren zu ermöglichen, ihren Auftrag zu erfüllen, ohne dabei an den Rand gedrückt zu werden.“
(MH 69)

„Dieses Prinzip ermutigt dazu, […] eine Kultur der Mitverantwortung zu fördern. Also einen Staat, der die Initiative der Bürger wertschätzt, eine Zivilgesellschaft, die in der Lage ist, Bindungen zu schaffen und Kräfte für den Dienst am Gemeinwohl zu mobilisieren.“ (MH 70, Hervorhebungen WeDe)

 

4. Subsidiarität und die (zivilgesellschaftliche) Verantwortung der Wohlfahrtsverbände

Für uns als Wohlfahrtsverbände sind Vergewisserungen des Subsidiaritätsprinzips in dieser Grundsätzlichkeit unentbehrlich. Denn politisch steht Subsidiarität massiv unter Druck. Nicht nur, indem die Zivilgesellschaft – und mit ihr die Wohlfahrtsverbände – von der Politik (deutlich über die Rechtsextreme hinaus) regelrecht ins Visier genommen ist: Als widerständige Akteure, die ein exkludierendes (Durch-)Regieren zulasten der Menschenrechte vulnerabler Gruppen in Frage stellen und die mit ihren Angeboten jenen Ressourcen sichern wollen, die als ‚Schmarotzer der Leistungsgesellschaft‘ abgewiesen werden sollen, machen sich die Wohlfahrtsverbände verdächtig.

Ganz konkret sind es die gesetzlichen Grundlagen, die einen Vorrang der freien Wohlfahrtspflege vor staatlichen Leistungserbringern regeln, die politisch aktuell breit in Zweifel gezogen werden – unverhohlen im Ministerpräsidentenbeschluss vom 25. Juni dieses Jahres[4]. Mit dem Argument vermeintlicher Kostenersparnis wird das Tafelsilber zum Verkauf angeboten, das über Jahrzehnte das Miteinander von zivilgesellschaftlichen Akteuren und staatlichen Instanzen in der Wohlfahrtspflege prägte.

„Die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und der freien Kinder- und Jugendhilfe muss insbesondere im Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmung stärker auf die […] Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Praktikabilität ausgerichtet werden. Zukünftig muss es den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unter Wirtschaftlichkeits- und Praktikabilitätsgesichtspunkten erleichtert werden, Aufgaben selbst wahrzunehmen. Zudem würde dies einen Beitrag zur Regulierung des Marktes leisten und Monopolisierungstendenzen entgegentreten. Die Pluralität der Trägerlandschaft muss gleichwohl sichergestellt sein,“

so heißt es wörtlich in der Anlage „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ zum Beschluss zu TOP 3.1 der Ministerpräsidentenkonferenz.

Es ist hier nicht der Raum, um auf die denklogischen Volten zwischen Verstaatlichung und Abwehr von Monopolisierungstendenzen näher einzugehen – als BAGFW gemeinsam und einzelverbandlich haben wir in den letzten Wochen und Monaten auf die im Beschluss sich abzeichnenden tektonische Verschiebung vielfältig reagiert. Mit guten Gründen und belastbaren Daten sind wir der Vermutung entgegengetreten, der Staat könne die Leistungen – etwa der Kinder- und Jugendhilfe – preisgünstiger erbringen als die Wohlfahrtsverbände, die durch das Besserstellungsverbot bei den Tarifen gebunden sind und die durch erhebliche Eigenmittel und ehrenamtliche Kräfte die öffentlichen Finanzmittel, die in ihre Arbeit fließen, entlasten und ergänzen. Sparen kann der Staat durch die Infragestellung des Subsidiaritätsprinzips nur, indem er bei den Leistungsempfängern spart – bei Pflegebedürftigen, bei Kindern mit Corona-Folge-Problemen, bei geflüchteten Frauen.

Wir Wohlfahrtsverbände wollen nicht in Frage stellen, dass Steuer- und auch Beitragsmittel begrenzt sind, dass gerade einkommensarme Familien heute durch die hohe Abgabenlast erheblich in ihren wirtschaftlichen Spielräumen eingeschränkt werden und dass Leistungsangebote fachlich wirksamer und effektiver gestaltet werden könnten. Das alles reicht allerdings nicht aus, um die Position der Ministerpräsidenten nachvollziehen zu können.

Zwischen dem Menschenbild und dem Organisationsprinzip von Staat und Gesellschaft besteht ein Zusammenhang in beide Richtungen. Wer das subsidiäre Miteinander von freier Wohlfahrtspflege und staatlichen Akteuren leichthändig in Frage stellt, sobald der Finanzrahmen enger wird, anstatt zu sagen: „Wir haben Krise. Lasst uns also die Experten für Krisenresilienz, die zivilgesellschaftlichen Akteure der Beratung und Hilfe mit uns an einen Tisch holen, damit wir gemeinsam überlegen, was zu tun ist“, geht in die völlig falsche Richtung.

Der von seinen Bürgern als handlungsunfähig gesehene Staat wird nicht dadurch handlungsfähig, dass er selbst sich das Paket, das auf seinem Tisch liegt, weiter vergrößert. Die geheime Superkraft der Handlungsfähigkeit des Staates ist die subsidiäre Aufteilung der Aufgaben. Da wo viele mittun, Mitverantwortung übernehmen, lassen sich totale Überforderungen vermeiden.

Ein Grundproblem unserer Zeit besteht darin, dass viele Menschen – überfordert von den Transformationsdynamiken, den Krisen und Kriegen – ihre eigene Teil-Macht nicht mehr erkennen und den Staat mit Erwartungen überfordern, die er schlechterdings nicht erfüllen kann.

Der Aufschwung der Rechtsextremen lehrt weltweit die Menschen eine gefährliche Melodie:

„Ich selbst bin klein, mein Herz ist rein, der Staat, der soll mein Retter sein.“

An den dem Staat in einem solchen Weltbild zugewiesenen Aufgaben muss er notgedrungen scheitern, mindestens solange demokratische Verfahren mit ihren notwendigen Kompromissen und der Berücksichtigung von Minderheiten ernst genommen werden. Der nächste Schritt – die Forderung nach deren Abschaffung – ist damit verhängnisvoll schnell gespurt.

Subsidiarität ist kein Schönwetter-Prinzip, es ist, richtig verstanden, der Kern der Immunisierung von Gesellschaft und Staat gegen das schleichende Gift der Entdemokratisierung.

Dabei ist die weitere Schärfung des Verständnisses der wohlfahrtsverbandlichen Arbeit im Sinne des Subsidiaritätsprinzips –  vom Gutes-Tun zum Teilhabe-Ermöglichen –  dringlich, weil Empowerment der Auftrag der Stunde ist. Wenn es nicht gelingt, den Menschen die Zuversicht zu schenken, dass sie selbst – trotz aller Komplexitäten und multiplen Krisen – Herrinnen ihres Lebens sind, dass ihr Tun einen Unterschied macht, werden sie anfällig für die Versprechen der blauen Rattenfänger. Wem die Probleme so groß erscheinen, dass sie nur mit Kettensägen gelöst werden können, sehnt sich einen autokratischen Staat herbei, bei dem er zu schlechter Letzt auch die höchstpersönlichen Probleme gut aufgehoben weiß. Der Zuspruch an jeden und jede Einzelne, Du bist Herrin Deines Schicksals und Deine Bereitschaft, bei der Gestaltung Deines Schicksals auch die Belange Deiner Nächsten mit zu denken, entscheidet über Gemeinwohl und Zukunft – nur dieser Zuspruch kann als Brandmauer gegen Rechts funktionieren.

Ganz wesentlich erscheint mir dabei für die Wohlfahrtsverbände, die Frage nach dem Verhältnis von Dienstleistungserbringung zu Solidaritätsstiftung neu zu klären.

„Tuet Gutes allen“ haben die Wohlfahrtsverbände im langen Ringen mit dem Wohlfahrtsstaat an vielen Stellen in Rechtsansprüche transformiert, deren Erfüllung den Verbänden (gegen Kostenübernahme) übertragen wurde. An die Stelle der religiös motivierten unentgoltenen Liebestätigkeit ist eine standardisierte Dienstleistungserbringung[5] getreten.
Es birgt die Standardisierung und Refinanzierung die Frage nach den (subsidiären) Freiräumen mit sich; der Rechtsrahmen der Leistungserbringung ist für die Verbände doppelt relevant. Ursprünglich waren und sind die Wohlfahrtsverbände selbst gefordert zu unterscheiden und zu begründen, wer unter Vorzeichen knapper Ressourcen auf ihre Zuwendung vertrauen darf. Jeder Caritasverein konnte selbst entscheiden, ob er in seiner Suppenküche Alte und Kranke oder nur Wohnungslose oder nur Männer oder nur Frauen beköstigt. Wenn aber der Staat zwischen den Ansprüchen ukrainischer Geflüchteter und Geflüchteter aus Afghanistan einen Leistungsanspruchsunterschied formuliert, den die Verbände in ihren Einrichtungen zu administrieren haben, werden sie selbst ganz direkt in ihrer Prioritätensetzung und Leistungserbringung mit den Kriterien und Gerechtigkeitsfragen identifiziert, die sich in diesen gesetzlichen Regeln niederschlagen. Damit werden von ihnen zu administrierende und zu verteidigende gesellschaftliche/gesetzgeberische Gerechtigkeitsentscheidungen unmittelbar zu einer ihr eigenes Tun prägenden Gerechtigkeitsfrage in ihren Einrichtungen – mit allen Gefahren nicht nur für ein mutmachendes Verständnis von Subsidiarität, die solche Unterschiede in einer überkomplexen Welt in sich tragen.

Das Subsidiaritätsprinzip mit Leben zu füllen, ist auch im verbandlich zivilgesellschaftlichen Selbstverständnis der Wohlfahrtsverbände eine größere Aufgabe als nur die Regelung der Aufgaben und Zuständigkeiten, wie sie etwa zwischen dem DCV, seinen Gliederungen und Mitgliedsorganisationen in der Präambel der Satzung des Deutschen Caritasverbandes mit gutem Grund ausdrücklich angesprochen ist.

Beides gehört unmittelbar zusammen: Subsidiarität als Ordnungsprinzip und Subsidiarität als Mutmach-Prinzip – in Gesellschaft und Staat, aber ebenso in Kirche und Caritas!

Auch in dieser Hinsicht ist Papst Leo unmissverständlich: die Soziallehre richtet sich nicht nur an die Gesellschaft, sondern in gleicher Weise an die Kirche selbst. Subsidiarität ist ein Kriterium auch der kirchlichen Leitung und des pastoralen Lebens.

Die Verantwortung der Gläubigen und der kirchlichen Mittelstrukturen sei, so Leo XIV., ernsthaft anzuerkennen und zu unterstützen, Charismen und Kompetenzen aller müssten – ohne jeden Paternalismus (!) – gefördert werden. Denn für die Erneuerung der Kirche braucht es tatsächliche, nicht nur nominelle Mitwirkung und Mitverantwortung! (MH 86, 87)

 

5. Entwaffnende Subsidiarität

Zukünftig wäre, so meine ich, auf den Hinweis zu verzichten, nach dem sich der in der Sozialenzyklika Pius XI.  genutzte Begriff der Subsidiarität aus der römischen Militärsprache herleiten lasse.

In der klassischen römischen Manipulartaktik bezeichneten ‚Subsidia‘ die rückwärtigen Reihen einer Schlachtordnung, die als taktische Reserve zurückgehalten wurden. Eine Legion stellte sich in drei aufeinanderfolgenden Reihen auf. Die erfahrensten Veteranen bildeten die dritte Reihe. Sie griffen erst in den Kampf ein, wenn die vorderen Reihen durchbrochen wurden oder Ermüdungserscheinungen zeigten. „Sie waren das klassische Subsidium (die Reserve), um eine drohende Niederlage abzuwenden.“ (Wikipedia)

Solange das Subsidiaritätsprinzip assoziiert, auf Unterstützung nur in diesem Sinne vertrauen zu dürfen, weist es in die falsche Richtung; mindestens für die Soldaten der ersten Reihe änderten die Reservetruppen wenig daran, bis zur Erschöpfung allein ins Feuer geschickt zu sein.

Entwaffnen wir das Subsidiaritätsprinzip[6]! Freuen wir uns über seine Verumständung in die Zeiten von KI und die damit verbundene begeisternd-ermächtigende Neuentdeckung.

Subsidiarität wird zur Vergewisserung von Verantwortung in Beziehung.

Als entwaffnendes Mutmach-Prinzip enthält Subsidiarität einen großartigen Zuspruch. Es steckt darin „die Entdeckung einer Hoffnung, die uns zum Handeln motiviert“ und damit „die wohl wertvollste Ressource unserer Zeit“, so Luisa Neubauer (Neubauer, 2025, 25) – und damit gehört das letzte Wort dieser Vorlesung einer Frau.

 

 

Literatur

BAGFW, Positionierung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) zum Beschluss „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ auf der BK-MPK am 25.06.2026 2026-07-03_BAGFW-Positionspapier_zu_MPK_final.pdf

Wilhelm Blum, Helmut Gaisbauer, Clemens Sedmak, Subsidiarität – Tragendes Prinzip menschlichen Zusammenlebens, Regensburg 2021

Deutscher Caritasverband e.V., Satzung, verabschiedet auf der Delegiertenversammlung 2025 in Mainz

Bernhard Emunds/ Stephan Rixen, Oswald von Nell-Breuning weiterdenken. Solidarische Perspektiven für das 21. Jahrhundert, Baden-Baden 2022

Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit, Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, München 1997

Julia Jäkel, Thomas de Maizière, Peer Steinbrück, Andreas Voßkuhle, Initiative für einen handlungsfähigen Staat, Freiburg 2025

Karl Gabriel, Die soziale Macht des Christlichen, Religion und Wohlfahrt in Deutschland und Europa, Frankfurt 2024

Roman Herzog, Subsidiarität in Staat und Gesellschaft, Rede zur Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität zu Padua am 24. September 1997

Franz-Xaver Kaufmann, Sozialstaat als Kultur, Wiesbaden 2015

Papst Leo XIV, Magnifica Humanitas. Über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz, Rom 2026

Magnifica Humanitas. Über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der künstlichen Intelligenz. Vollständige Ausgabe kommentiert von Peter Dabrock, Ursula Nothelle-Wildfeuer, Eva Maria Welskop-Deffaa und Wartin Werlen, Freiburg 2026

Steffen Mau, Das metrische Wir. Über die Quantifizierung des Sozialen, Berlin 2017

Oswald von Nell-Breuning, Erwägungen zum Subsidiaritätsprinzip, in: Wirtschaft und Gesellschaft, Band I, Freiburg 1956

Luisa Neubauer, Gegen die Ohnmacht. Meine Großmutter, die Politik und ich, Berlin 2022

Luisa Neubauer, Was wäre, wenn wir mutig sind? Hamburg 2025

Marc Nellen, Brauchen wir ein neues Modell der Subsidiarität? Die Rolle der freien Wohlfahrtspflege bei der Gestaltung einer kommunalen sozialen Infrastruktur, in: ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit 3/2026, S. 2-6

Eva Welskop-Deffaa, Vom Fürsprecher zum Lautsprecher? – Wohlfahrtsverbände zwischen Fürsorge und Partizipation, in: Demokratie und Wohlfahrtspflege,  hg. von Konrad Hummel und Gerhard Timm, Baden-Baden 2020, S. 169-187

 

[1] Ich verdanke die Entdeckung dieses wunderbaren Wortes Nell-Breuning, Subsidiarität, S. 6

[2] Abgedruckt in : ders., Wirtschaft und Gesellschaft heute,  gesammelte Veröffentlichungen Band 1, Freiburg 1956, S. 67ff

[3] Ihr Bezugspunkt sind stets das Gemeinwohl und die Menschenrechte. MH 58 ist daher von großer Bedeutung: „Ebenso reicht es nicht aus, die individuelle Freiheit oder Privatinitiative zu preisen, wenn man dann akzeptiert, dass eine große Zahl von Menschen weiterhin ohne würdige Arbeit, ohne Schutz und ohne Zugang zu grundlegenden Gütern lebt.“

[4]  TOP_3.1_Anlage_Bund-Laender-AG_Veranlassungskonnexitaet.pdf

[5] Hummel/Timm, S. 15

[6] Ganz im Sinne des Auftrags „Entwaffnen wir die Worte“! (MH 214)

Weitere Einträge

Aktuelles aus der Fakultät Semesterauftakt an der Theologischen Fakultät Paderborn

„Es muss mehr Theologie ins System“ forderte Erzbischof Dr. Bentz in seiner Rolle als Magnus Cancellarius der Theologischen Fakultät in seiner Ansprache im Rahmen der Akademischen Jahresfeier.
© Heike Probst ThF-PB

Aktuelles aus der Fakultät „Schmelzwasser“

Ein Rückblick auf eine wunderbare Tanz-Performance von Birgit Aßhoff und Borgar Magnason am Kontrabass
© Heike Probst ThF-PB

Aktuelles aus der Fakultät Krieg und Frieden im Fokus

Rund 30 Religionslehrkräfte kamen an der Theologischen Fakultät Paderborn zusammen, um sich intensiv mit historischen, sozialethischen und didaktischen Perspektiven auf das Thema „Krieg und Frieden“ auseinanderzusetzen.