Wintersemester 2026/2027
Nach § 7 der Immatrikulationsordnung der Theologischen Fakultät Paderborn sind die immatrikulierten Studierenden, die das Studium fortsetzen möchten, verpflichtet, sich am Ende eines Semesters für das kommende Semester zurückzumelden.
Die Rückmeldefrist wird auf den 15. September 2026 festgesetzt.
Die Rückmeldung erfolgt ausschließlich durch fristgemäße Überweisung des Semesterbeitrages auf das Konto der Theologischen Fakultät:
Kontoinhaber: Erzbischöflicher Stuhl zu Paderborn
IBAN: DE13 3706 0193 1052 4010 00
Bank: Pax-Bank für Kirche und Caritas eG Paderborn
Als Verwendungszweck ist ausschließlich die Matrikelnummer anzugeben!
Die Beiträge betragen für das Wintersemester 2026/27:
Studierendenschaftsbeitrag: 20,00 €
Mobilitätsbeitrag: 226,80 €
Gesamt: 246,80 €
Anträge auf Beurlaubung sind unter Verwendung des entsprechenden Formulars, das auf der Homepage abrufbar und im Sekretariat erhältlich ist, innerhalb der Frist für die Rückmeldung zu stellen.
Bei nicht fristgemäßer Rückmeldung bzw. Beantragung einer Beurlaubung wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 15,00 € erhoben.
Rückmeldung Zweithörer
Zweithörer haben sich ebenfalls innerhalb der gesetzten Frist an der Fakultät zurückzumelden. Hierzu ist die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthörerschaft an das Sekretariat der Fakultät zu senden.
Hinweis zum Mobilitätsbeitrag:
Alle Studierenden erhalten seit dem Sommersemester 2025 das Deutschlandsemesterticket. Informationen zum Verfahren erteilt der AStA.
Beurlaubte Studierende sind nach dem zwischen dem AStA und den Verkehrsbetrieben abgeschlossenen Vertrag von der Bezugspflicht ausgenommen und nicht berechtigt, ein Deutschlandsemesterticket zu beziehen.
Ebenfalls ausgenommen von der Bezugspflicht sind Studierende, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen.
Für beide vorgenannten Gruppen besteht jedoch Beitragspflicht für den Studierendenschaftsbeitrag!