Erzbischof Hans-Josef Becker bekräftigte im Hinblick auf den am Montagabend, 23. November 2020, von der ARD ausgestrahlten Fernsehfilm „Gott“ die für alle unantastbare Würde des Menschen: „Jedes menschliche Leben verdient Respekt, Hochachtung und Schutz. Weil der Mensch ein Geschöpf Gottes ist, darf zu keiner Zeit über das menschliche Leben verfügt werden, auch nicht über das eigene Leben.“ Ein Millionenpublikum hat den Fernsehfilm nach dem gleichnamigen Theaterstück und Buch von Ferdinand von Schirach mitverfolgt. Darin diskutiert ein fiktiver Ethikrat das Thema Sterbehilfe – und damit die Frage, wer über das menschliche Leben entscheiden darf, ob Suizid und die Beihilfe zum Suizid moralisch vertretbar sind. Auch Monsignore Professor Dr. Peter Schallenberg von der Theologischen Fakultät Paderborn nimmt aus seiner Perspektive als Moraltheologe dazu Stellung.
Ausgangspunkt des ARD-Fernsehfilms ist der Fall des 78-jährigen, kerngesunden Richard Gärtner, der sein Leben durch ein Medikament und mit Hilfe seiner Ärztin beenden möchte. Er will sterben, obwohl er sich selbst sowohl körperlich als auch psychisch als gesund bezeichnet. Aber ohne seine Frau, die nach 42 Jahren gemeinsamer Ehe verstorben ist, sieht er keinen Sinn mehr im Leben. Dieser Sterbewunsch wird im Film von einem Ethikrat diskutiert. Die Besonderheit des Fernsehfilms und Theaterstücks: Das Publikum soll sich selbst ein Urteil bilden, die Mitglieder des Ethikrates liefern Argumente, aber das moralische Urteil fällen schließlich die Zuschauerinnen und Zuschauer in einer Online-Abstimmung.
Aktuelles Thema – im Film wie in der Realität
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020 sind der Suizid und die Beihilfe dazu rechtlich möglich: Jeder Mensch hat die uneingeschränkte Freiheit, seinem Leben ein Ende zu setzen. Alleiniger Maßstab ist das eigene Verständnis von Lebensqualität und der Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz.
Erzbischof Becker: unverfügbare Würde
Selbstbestimmung und menschliche Freiheit dürften sich nicht gegen das Leben selbst wenden, betont Erzbischof Hans-Josef Becker. Die Autonomie des Menschen finde ihre Grenze nicht allein dann, wenn das Interesse eines anderen Menschen berührt ist, vielmehr auch im Hinblick auf das eigene Leben. „Suizid ist keine moralisch verantwortbare Möglichkeit“, so der Paderborner Erzbischof. „Gott ist der Schöpfer allen Lebens und deshalb hat der Mensch in allen Phasen seines Lebens eine unverfügbare und unveräußerliche Würde. Vor dieser seiner Würde muss der Einzelne selbst Respekt haben, er darf sich nicht gegen sich selbst wenden.“
Im Hinblick auf das Thema „Sterbehilfe“ sagte Erzbischof Becker, dass es nie um eine „Hilfe zum Sterben“ gehen könne. Die „Hilfe beim Sterben“, wie sie etwa in Hospizen und durch die Palliativmedizin geleistet wird, sei der einzige Weg, den der Respekt vor der Würde des Menschen und die Nächstenliebe gebieten: „Sterbende benötigen unsere Begleitung, unser Mitgehen und unsere Zuwendung, sie brauchen uns nicht als ihren Todesengel.“