Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist das gewählte Vertretungsorgan der Beschäftigten der Theologischen Fakultät Paderborn sowie der Erzbischöflichen Akademischen Bibliothek. In beiden Institutionen übernimmt sie die wichtige Aufgabe, die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber dem Dienstgeber zu vertreten und zugleich die kirchliche Identität und Sendung der Einrichtungen im Blick zu behalten. Grundlage ist die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), die für katholische Einrichtungen in Deutschland gilt.

Mitarbeitervertretung

Die Aufgaben und Funktion der Mitarbeitervertretung
Interessenvertretung und Mitbestimmung
Die MAV vertritt die Anliegen der Mitarbeitenden in sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem Arbeitszeitregelungen, Fragen des Gesundheitsschutzes, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie hat das Recht, bei strukturellen Änderungen, Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen angehört zu werden und ggf. Einspruch einzulegen.
Beratung und Unterstützung der Mitarbeitenden
Die MAV ist Anlaufstelle für alle Mitarbeitenden, wenn es um arbeitsrechtliche Fragen oder Konflikte am Arbeitsplatz geht. Sie begleitet Beschäftigte in Gesprächen mit der Dienstgeberseite, informiert über Rechte und Pflichten und unterstützt bei der Suche nach fairen Lösungen.
Förderung des Miteinanders
An einer kirchlichen Institution trägt die MAV nicht nur zur Wahrung arbeitsrechtlicher Interessen bei, sondern achtet auch auf die Förderung eines respektvollen und von christlichen Werten geprägten Miteinanders. Dazu gehört die Unterstützung einer konstruktiven Gesprächskultur, die Förderung von Transparenz und die Wahrung der Würde aller Beschäftigten.
Vermittlungs- und Kontrollfunktion
Die MAV wirkt vermittelnd zwischen Mitarbeitenden und Dienstgeber. Sie hat die Aufgabe, Entscheidungen des Dienstgebers zu prüfen und auf deren Rechtmäßigkeit, auch im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts, zu achten. Gleichzeitig ist sie gefordert, die Interessen der Beschäftigten in Einklang mit den kirchlichen Grundsätzen zu vertreten.
Spezifischer kirchlicher Auftrag
Im Unterschied zu weltlichen Betriebsräten ist die MAV in das Selbstverständnis der Kirche als Dienstgemeinschaft eingebunden. Das bedeutet, dass sie bei allen Entscheidungen die Grundordnung des kirchlichen Dienstes und die Sendung der Kirche berücksichtigen muss. Sie trägt somit zu einer Balance zwischen der Verbundenheit zur kirchlichen Identität und den legitimen Interessen der Beschäftigten bei.