Fakten statt Fiktionen: Warum die Kirchengeschichte Erzählkunst und Quellenkritik braucht

Gastvortrag des Kirchenhistorikers Prof. Dr. Dr. h.c. Hubert Wolf.

In einer Zeit, in der historische Narrative oft von persönlichen Überzeugungen und ideologischen Meistererzählungen geprägt sind, steht die Kirchengeschichte vor einer fundamentalen Herausforderung: Wie kann sie Geschichte wissenschaftlich fundiert und zugleich fesselnd erzählen? Dieser Frage widmete sich Professor Hubert Wolf, einer der profiliertesten katholischen Kirchenhistoriker der Gegenwart, in einem öffentlichen Abendvortrag an der Theologischen Fakultät in Paderborn. Der Vortrag unter dem Titel „Fakten statt Fiktionen“ fand im Rahmen der Fachtagung „Kirchengeschichte als Erzählung. Zur Bedeutung von Narrativität für die Historische Theologie“, veranstaltet von Prof. Dr. Dr. Bernd Irlenborn und Dr. Holl vom Lehrstuhl für Geschichte der Philosophie und Theologische Propädeutik, war ein eindringliches Plädoyer für eine Geschichtswissenschaft, die sich ihrer erzählerischen Verantwortung und den strengen Kriterien der Quellenarbeit gleichermaßen verpflichtet fühlt.

Die Macht des Erzählens: Zwischen Rekonstruktion und Konstruktion

Professor Wolf, ausgezeichnet mit dem Leibniz-Preis sowie dem Sigmund-Freud-Preis für wissenschaftliche Prosa, betonte die Notwendigkeit, historische Fakten von Fiktionen zu trennen. Er eröffnete seinen Vortrag mit einer dramatischen Szene aus dem Jahr 1870: Kardinal Filippo Maria Guidi wurde zu Papst Pius IX. zitiert, nachdem er auf dem Ersten Vatikanischen Konzil gewagt hatte, die päpstliche Unfehlbarkeit an das Zeugnis der Gesamtkirche zu binden. Der Papst, außer sich vor Zorn, soll dem Kardinal entgegnet haben: „Ich, ich bin die Tradition! Ich, ich bin die Kirche!“ Diese Anekdote, so Wolf, illustriere anschaulicher als jede abstrakte Abhandlung den Konflikt zwischen einer monarchischen und einer kollegialen Kirchenauffassung. Erzählungen dieser Art seien nicht die Antithese zur Argumentation, sondern fungierten als Erkenntnismittel – vorausgesetzt, die zugrunde liegenden Argumente stimmen.

Gleichwohl warnte Wolf vor den Fallstricken einer rein narrativen Herangehensweise. Obwohl die „narrative Wende“ in anderen theologischen Disziplinen bereits in den 1970er Jahren Einzug hielt, warnte er mit Walter Kasper davor, Narrativität als „Alibi zu missbrauchen, um der Wahrheitsfrage auszuweichen“. Seit dem „Linguistic Turn“ stehen sich zwei Lager gegenüber: jene, die Vergangenheit konstruieren, und jene, die sie auf Basis von Quellen annäherungsweise rekonstruieren. Wolf positionierte sich klar gegen radikal-konstruktivistische Ansätze, wie sie teils Hayden White zugeschrieben werden. Wenn es „außerhalb von Texten“ keine Wirklichkeit gebe, verliere die Historie ihren wissenschaftlichen Status. Er berief sich auf Stimmen wie Richard J. Evans und Wolfgang Reinhard, die betonten, dass historische Realitäten wie der Holocaust keine bloßen Texte seien und Quellen materielle Spuren der Vergangenheit tragen.

 

Meistererzählungen auf dem Prüfstand: Quellen als Vetorecht

Wie mächtig, aber auch anfällig historische Narrative sein können, demonstrierte Wolf an zwei Beispielen, bei denen er seine eigene frühere Position aufgrund neuer Quellenlage revidieren musste.

Mythos Nr. 1: Das tridentinische Priesterseminar

Eine verbreitete Meisterzählung des 19. Jahrhunderts besagt, das Konzil von Trient (1545–1563) habe das Priesterseminar als monopolistisches, universitätsfeindliches Ausbildungsinstitut etabliert. Eine genaue Prüfung der Konzilsdekrete vom 15. Juli 1563 zeigt jedoch ein anderes Bild, denn das Seminardekret richtete sich primär an bedürftige Knaben zur Sicherung einer Grundbildung und nutzte die Begriffe Kollegium, Schola und Seminarium synonym, das Konzil nannte in derselben Sitzung explizit das Universitätsstudium als einen von drei gleichberechtigten Wegen zur Priesterweihe und die Idee eines exklusiven Seminarmodells sei somit ein Konstrukt des 19. Jahrhunderts, das sich fälschlicherweise auf die Autorität Trients berief.

Mythos Nr. 2: Der „Kuhhandel“ von 1933

Die zeitliche Nähe zwischen der Zustimmung der Zentrumspartei zum Ermächtigungsgesetz (23. März 1933), der Rücknahme der bischöflichen Verurteilungen des Nationalsozialismus (28. März 1933) und dem Angebot eines Reichskonkordats nährte die These eines vom Vatikan gesteuerten Deals. Kardinalstaatssekretär Pacelli (der spätere Papst Pius XII.) sei der Strippenzieher gewesen. Die Öffnung der vatikanischen Archive für das Pontifikat Pius‘ XI. im Jahr 2006 ermöglichte eine Überprüfung. Die Akten belegten, dass die deutschen Bischöfe eigenständig handelten. Pacelli kritisierte ihre Strategie sogar, da sie ohne Gegenleistungen von Hitler erfolgt war. Es fänden sich keine Belege dafür, dass der Heilige Stuhl das Zentrum zur Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz angewiesen hätte. Somit sei die These vom „Kuhhandel“ quellenkritisch nicht haltbar.

Wolf folgerte daraus, dass jede historische Erzählung sich dem „Vetorecht der Quellen“ (Reinhart Koselleck) unterwerfen. Forschung sei mühsam, offen im Ausgang und verlange die Bereitschaft zur Selbstkorrektur, wenn neue Quellen alte Gewissheiten widerlegten.

Diskussion: Paradigmen, Pluralität und Verantwortung

In der anschließenden Diskussion wurden die Thesen vertieft. Ein Einwand verwies darauf, dass die Falsifikation einer These nach Karl Popper nicht sofort ein „Reich reiner Fakten“ schaffe, sondern neue Deutungskonkurrenzen eröffne. Anhand von Thomas Kuhns Paradigmenbegriff wurde diskutiert, wie Denkschulen Erwartungen prägen und erst unter dem Druck zahlreicher Anomalien kippen. Wolf stimmte der Nützlichkeit dieses Modells zu, betonte aber, dass jede Alternative sich an den Quellen bewähren müsse.

Ein weiterer Fokus lag auf der Bedeutung neuer Fragestellungen. Kirchenhistorischer Fortschritt entstehe nicht nur durch neue Quellenfunde, sondern auch durch neue, präzisere Fragen an bekanntes Material – etwa beim Thema des Frauendiakonats. Solche Fragen seien keine willkürliche Konstruktion, sondern heuristische Instrumente zur Hypothesenbildung.

Die Teilnehmenden betonten auch die ethische und gesellschaftliche Verantwortung der Kirchengeschichte. Im Zeitalter der Globalisierung sei es die Aufgabe der Historikerinnen und Historiker, konfessionelle Narrative im Plural zu erzählen, Fremdperspektiven zu integrieren und Stereotype abzubauen, um Versöhnung („Healing of Memories“) zu ermöglichen. Interreligiöse Solidarität können durch für den Religionsunterricht aufbereitete Geschichten wie die eines katholischen Patriarchen, der auf Bitte eines bulgarischen Rabbiners und mit Hilfe muslimischer Akteure 500 jüdische Kinder vor der Deportation rettete, gefördert werden und Vorurteile abbauen helfen. Und selbst eine einzelne Quelle, die eine abweichende These stützt (z.B. zur Realpräsenz bei Zwingli), müsse fair tradiert und kontextualisiert werden, anstatt sie zu unterdrücken.

Fazit: Eine Wissenschaft und eine Kunst

Der Vortrag und die Diskussion in Paderborn zeichneten das Bild einer selbstkritischen und verantwortungsbewussten Kirchengeschichte. Sie braucht Erzählungen, um komplexe Sachverhalte verständlich und die Vergangenheit lebendig zu machen. Doch diese Erzählungen müssen sich an der überprüfbaren Evidenz reiben und von ihr begrenzen lassen. In einer Zeit von Fake News und polarisierten Debatten, so der Konsens, besitzt die auf Quellen basierende Geschichtswissenschaft eine „Superkraft“ (Hendrik Wüst): die Fähigkeit, Fiktionen zu entlarven und Diskurse zu erden. Die Kunst besteht darin, beides zu sein – eine Wissenschaft, die Fakten sichert, und eine Erzählkunst, die Sinn stiftet.

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