Was bedeutet „Missbrauch geistlicher Autorität“? Wo beginnt er, und wie lässt er sich rechtlich wie psychologisch fassen? Zugleich stellen sich positiv die Fragen: Wie definieren wir geistliche Autorität als wichtiges Element von Glauben? Was ist geistliche Selbstbestimmung? Das Kirchenrecht betont die Pflicht aller Gläubigen, ein heiliges Leben zu führen und dadurch das Wachstum der Kirche zu fördern (c. 210 CIC), sowie das Recht, die eigene Spiritualität in Einklang mit der Lehre zu leben (c. 214 CIC).
In der Kirche stehen Seelsorgende und Verantwortliche in der Leitung vor der Herausforderung, Glaubenszeugnis und Orientierung zu geben und das Wohl der Gemeinschaft zu fördern, ohne Grenzen zu überschreiten. Wie aber gelingt es, mit geistlicher Autorität zu handeln und dennoch Selbstbestimmung zu achten und zu stärken? Diesen Fragen widmet sich dieses gemeinsame Seminar der Lehrstühle Kirchenrecht und Pastoralpsychologie. Ziel ist es, das Thema aus interdisziplinärer Perspektive zu bearbeiten. Dabei sollen die Teilnehmenden ausgewählte Themenaspekte aus Theorie und eigener Praxis vor Ort erarbeiten und durch Referate in die Diskussion einbringen.