Geistlicher Missbrauch geistliche Autorität: Im Spannungsfeld von Kirchenrecht und Psychologie

Ein gemeinsames Seminar der Lehrstühle für Kirchenrecht und Pastoralpsychologie stieß überregional auf große Resonanz.

In den letzten Jahren ist das Phänomen des geistlichen Missbrauchs und damit zusammenhängend auch die Frage nach (geistlicher) Autorität in der Kirche zunehmend in den Fokus der medialen und wissenschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Um die Komplexität dieses doppelten Themas multiperspektivisch in den Blick zu nehmen und die Sprachfähigkeit zu schulen, veranstalteten Prof. Dr. Christoph Jacobs vom Lehrstuhl für Pastoralpsychologie sowie Prof. Dr. Rüdiger Althaus und Mag. theol. Theresa Oesselke vom Lehrstuhl für Kirchenrecht ein interdisziplinäres Seminar. Der gemeinsamen Einladung von Theologischer Fakultät Paderborn und RUACH, dem Fortbildungsangebot der katholischen Ordensleute in Deutschland, folgten 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus unterschiedlichen fachlichen Kontexten und Regionen Deutschlands, darunter Ombudspersonen, Kirchenrechtler, Ordensleute und ehrenamtlich Engagierte.

Den Auftaktimpuls gab Dr. Barbara Haslbeck, Mitarbeiterin in der Fort- und Weiterbildung Freising sowie Mitglied der Forschungsgruppe zu „hidden patterns of abuse“ der Universität Regensburg, zur Frage, welche Muster in Betroffenenberichten ausgemacht werden können. Daran anschließend diskutierte die Seminargruppe verschiedene Facetten des geistlichen Missbrauchs und geistlicher Autorität und mögliche Zugangsweisen zu den Thematiken anhand von Kurzreferaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. So ging es einerseits um Fragen konkret um das Thema geistlicher Missbrauch:

Wie lässt sich geistlicher Missbrauch begrifflich definieren? Was sind Warnsignale? Welche kirchenrechtlichen Ansatzpunkte gibt es? Wie könnten Betroffenen- und Täterprofile aussehen? Welche Rolle spielt das Thema in geistlichen Gemeinschaften und Orden? Wie können effektive Präventionsstrategien aussehen? Gibt es geistlichen Missbrauch auch außerhalb des religiösen Kontextes?

Aber auch der Aspekt der geistlichen Autorität wurde unter diesem Gesichtspunkt beleuchtet:

Welche Rolle spielt der Gehorsam, bspw. im Ordensleben? In welchem Verhältnis steht dieser Gehorsam zur spirituellen Autonomie? Wie kann ein fruchtbarer Umgang mit Berufungen ermöglicht werden? Welche Chancen und Risiken bergen Ordensregeln bei der Vermeidung oder Begünstigung von geistlichem Missbrauch?

Am Ende der Seminarveranstaltung zeigten sich sowohl die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch das verantwortliche Team der Fakultät erfreut über den Austausch und die gemeinsame Arbeit. Rüdiger Althaus resümiert als eine wichtige Erkenntnis, „dass Handelnde und Betroffene eine bestimmte Disposition für einen solchen Missbrauch aufweisen können, aber nicht müssen. Verantwortungsträger und auch Gemeinschaften müssen sich auch im Blick auf ihr geistliches Handeln immer wieder hinterfragen lassen und dürfen nicht davon ausgehen, dass bei ihnen solches sicher nicht vorkommen kann.“

Auch bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmer bleibt am Ende die Erkenntnis, dass die eigene Verantwortung im Bereich der Prävention in vielen Bereichen des kirchlichen Lebens bisher nicht ausreichend reflektiert wird, sei es in den Orden oder im Ehrenamt. Ein Teilnehmer fasst es wie folgt zusammen: „Ein gesundes, kompetentes System ist eigentlich ein solches, das sich selbst hinterfragt und davon ausgeht, dass es Fehler macht. Gerade das Hinsehen und der Umgang mit diesen Fehlern machen die Qualität eines Systems aus.“

Ausgestattet mit geschärfter Sensibilität und fachlichem Wissen können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in ihren jeweiligen Einsatzbereichen wirken und einen Beitrag dazu leisten, dass das Phänomen des geistlichen Missbrauchs zunehmend thematisiert wird. Denn auch in diesem Punkt sind sich die Veranstalter und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer abschließend einig: Die Themen „Geistliche Autorität“ und „Geistlicher Missbrauch“ erfordern eine kontinuierliche Weiterbildung aller Verantwortlichen in den verschiedenen Bereichen kirchlichen Lebens.

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