Angesichts von rückläufigen Zahlen an Gottesdienstbesuchen und knapper werdender finanzieller Ressourcen stellt sich zwangsläufig die Frage, die gleichzeitig für Diskussionen und mitunter auch für Polarisierung sorgt: Was sollen Kirchengemeinden mit ihren Kirchengebäude machen, wenn diese für die Gemeinden zu groß und die Kosten für Unterhalt und Instandhaltung, gerade aber auch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen kaum noch aufzubringen sind? Auch das vom Erzbistum im Jahr 2025 angestoßene Projekt, die Diözese in den kommenden Jahren in großen Seelsorgeräumen neu zu organisieren, hat die Frage erneut aufgeworfen, was mit Kirchengebäuden, in denen in der neuen Struktur nur noch sehr unregelmäßig Gottesdienste (nur Messfeiern?) gefeiert werden können, passieren soll. – Unter der Verantwortung des Lehrstuhls für Kirchenrecht lud die Theologische Fakultät daher hauptamtliche Mitarbeitende aus der Pastoral sowie Ehrenamtliche der pfarrlichen Gremien zu einem Studientag ein. Ziel war es, das Thema aus theologischer, aber auch aus rechtlicher, psychologischer und gesellschaftlicher Perspektive zu betrachten und miteinander ins Gespräch zu kommen.
Vor dem Hintergrund von anstehenden Umnutzungen und Abrissen betonte Prof. Althaus, dass Kirchengebäude als Gottes-Häuser nicht ohne Weiteres mit anderen öffentlichen oder auch kirchlichen Gebäuden gleichgestellt werden dürften. Durch ihre Weihe seien sie einem profanen Gebrauch enthoben und durch ihre Ausstattung primär dem Zweck des Gottesdienstes gewidmet. Gleichzeitig verwies er aber auch auf die Kirchengeschichte: Jesus feierte das Letzte Abendmahl mit seinen Jüngern in einem profanen Raum und auch die frühen Christen trafen sich in den ersten Jahrhunderten in ihren Privathäusern zum Gottesdienst. Und auch bis weit über das Mittelalter hinaus sei es noch durchaus üblich, dass die Kirche neben der Liturgie auch als Versammlungsort der Gemeinde diente. Abschließend präsentierte Prof. Althaus einige Kriterien für die Entscheidungsfindung, wobei die Profanierung immer einen gravierenden Einschnitt in Geschichte und Leben einer kirchlichen Gemeinde bedeute.
Mag. theol. Theresa Oesselke (wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kirchenrecht) referierte über „Das Kirchengebäude als Ort der Identifikation“ und beleuchtete damit die psychologische Dimension. Eine Diskussion über die mögliche Umnutzung, Nutzungserweiterung oder auch Veräußerung ginge vor Ort meist mit großen Emotionen einher. Sie plädierte dafür, die emotionale Verbundenheit der Menschen mit der „Kirche im Dorf“ ernst zu nehmen. Kirchengebäude seien in der Regel mehr als nur der Ort für den Gottesdienst; sie seien ein wichtiger Teil der Identität als Gläubige. So würden viele Menschen mit dem Kirchengebäude persönliche Erinnerungen an wichtige biographische Ereignisse verknüpfen: die Taufe der Kinder, die eigene Erstkommunion und Firmung, die Trauung oder auch die Beerdigungen von Angehörigen und Freunden.
Je enger die Bindung eines Menschen an die Kirche sei, desto stärkere Emotionen könnten durch eine angekündigte Umnutzung hervorgerufen werden. Um die emotionale Bewältigung der betroffenen Gläubigen vor Ort zu unterstützen, seien eine transparente Kommunikation, gute Öffentlichkeitsarbeit und verschiedene Beteiligungsformate unverzichtbar. Wichtig sei zudem, die Trauer über den Verlust der Kirche durch Abschiedsrituale in den Prozess zu integrieren und den verschiedenen Emotionen Raum zur Verarbeitung zu geben. Kirchenumnutzungen seien Übergangsituationen mit einer hohen emotionalen Dichte. Diese vielfältigen Emotionen seien kein Störfaktor für den Prozess, sondern ein wichtiger Hinweis auf die Bedeutung der Kirche für die Beteiligten. Daher brauche es viel Zeit und Sensibilität, damit der Schritt vom Abschied zum Neubeginn gelingen und der Glaube auch an neuen Orten weitergelebt werden könne.
Hans-Josef Vogel (Regierungspräsident a.D.) sprach im dritten Vortrag – „Die Kirche im (digitalen) Dorf“ – über die gesellschaftlichen Aspekte. Er betonte dabei die starke Verbundenheit von Kirche und Gesellschaft, die sich vor allem in Dorfgemeinschaften und innerhalb von Stadtteilen zeigt. Die Schließung einer Kirche sei immer auch die Schließung eines öffentlichen Gebäudes. Gerade im ländlichen Raum, wo es immer seltener eigene Schulen, Banken und Einzelhandel gibt, falle eine Kirchenschließung noch einmal schwerer ins Gewicht. Kirchengebäude müssten immer auch als gesellschaftliche, öffentliche Gebäude verstanden werden. Er zeigte sich zudem besorgt darüber, wie der kirchliche Anspruch der Nähe zu den Menschen vor dem Hintergrund von Kirchenschließungen noch aufrechterhalten werden könne. Die Kirche dürfe sich nicht selbst zu einer Randerscheinung machen, sondern müsse ihre Präsenz aktiv aufrechterhalten. Hierzu brauche es neue Formate und Wege der Nähe. Mit Blick auf die Jugend machte er in diesem Zusammenhang besonders auf das Thema der Digitalisierung der Kommunikation aber auch von kirchlichen Angeboten aufmerksam.
Dr. Bettina Heine-Hippler (LWL, Bereich Praktischer Denkmalschutz) nahm am Nachmittag unter dem Titel „Kirchengebäude und Denkmalpflege“ die architektonische und denkmalschutztechnische Perspektive in den Blick, indem Sie einen Einblick in die Thematik des Denkmalschutzes gab. Dieser sei nicht nur bei älteren Kirchen relevant, sondern könne auch jüngere Kirchen betreffen, die etwa für die Nachkriegszeit oder die 80er und 90er Jahre kulturepochentypisch seien. Anhand von Beispielen zeigte sie, welche Möglichkeiten es auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes bei der Umnutzung und Umgestaltung von Kirchengebäuden gebe. So werden mancherorts die Kirchenräume baulich geteilt, um einerseits den liturgischen Raum an die benötigte Größe anzupassen und andererseits neuen Raum für Gemeinderäume zu schaffen. Besonders bei reversiblen Maßnahmen sei oft mehr möglich, als viele Verantwortliche in Bistum und Gemeinde denken. Ein viel größeres Hindernis seien oftmals die Finanzierung oder auch ordnungsrechtliche Aspekte wie beispielsweise der Brandschutz. Auch auf die architektonischen und planerischen Herausforderungen einer Umnutzung kam sie zu sprechen. Mit Blick auf die betroffenen Gemeinden mahnte sie an, realistische und umsetzbare Konzepte zu entwerfen, die die tatsächlichen Bedürfnisse der Gemeinden sowie die pastoralen Bedarfe berücksichtigen.
Dipl. Ing. Andreas Borgmann (Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn, Bereich Bauliche Beratung Immobilienstrategie Kirchengemeinden) stellte im Anschluss einige konkrete „Beispiele gelungener (?) Umnutzung“, also bereits realisierte Projekte nicht nur aus dem Erzbistum Paderborn, vor. So seien beispielsweise an mehreren Orten Kinder- oder Jugendkirchen entstanden (St. Josef in Bottrop und St. Josef in Duisburg), die mit der klassischen Gestaltung von Kirchenräumen brechen und sich ganz an den Bedürfnissen der neuen Zielgruppe orientieren. Vor allem die parallele Nutzung von Kirchengebäuden für die vielfältigen liturgischen und gemeindlichen Bedarfe und Angebote der Gemeinden hob er hervor. Eine Veräußerung oder gar der Abriss von Kirchen sei stets die „ultima ratio“, da dadurch der Gemeinde – und auch der Kommune – ein zentraler Punkt im Ort verloren ginge. Stattdessen sollten nach Möglichkeit Konzepte entworfen werden, die das Kirchengebäude für eine Nutzung im kirchlichen Sinne weiterhin ermögliche. Hierzu zählt er auch die Nutzung für caritative Zwecke, die von einem anderen Träger als der Gemeinde, beispielsweise der Caritas, wahrgenommen werden.
Hubertus Pape und Raphael Fortströer (Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn, Team Immobilienberatung (Finanzen)) berichteten abschließend von konkreten Erfahrungen und Eindrücken aus bereits laufenden Projekten zur Umnutzung von Gemeinde- und Kirchengebäuden.